456/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.11.2007
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Gradauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Harmonisierung des OeNB-Pensionssystems

Bezugnehmend auf die Empfehlungen des Rechnungshofes im Bericht Bund 2006/9 vom 05.09. 2006 wo es unter anderem heißt:

„Der RH vermerkte kritisch, dass sich die inhaltliche Ausgestaltung des Pensionskassenmodells weiterhin an dem für die OeNB-Dienstnehmer sehr günstigen System der Zuschusspensionen orientierte. Die beachtliche Besserstellung des OeNB-Pensionssystems gegenüber dem ASVG- Pensionssystem blieb somit weiter bestehen. Dadurch wurde das ursprüngliche Ziel einer Harmonisierung der Pensionssysteme nur sehr eingeschränkt erreicht. Der RH empfahl, die zu erwartende Gesamtbelastung, insbesondere aber die finanziellen Auswirkungen der Nachschussverpflichtung aus dem Schlusspensionskassenbeitrag, zu ermitteln. Ferner wären weitere Reformschritte zu setzen, um die eigenen pensionsrechtlichen Dienstbestimmungen an die seit 1998 reformierten ASVG-Pensionsbestimmungen — im Sinne einer Harmonisierung aller Pensionssysteme — im Ergebnis langfristig anzugleichen.

Laut Mitteilung der OeNB habe sie durch die Einführung der Dienstbestimmungen III im Jahr 1998 anstelle des früheren Systems einer ausschließlichen Firmenpension den vom Gesetzgeber gewünschten Auftrag zur Harmonisierung erfüllt. Darüber hinaus habe das Direktorium der OeNB am 26. April 2006 einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach für ab dem 1. Jänner 2007 in die OeNB eintretende Dienstnehmer ein neues Dienstrecht geschaffen werde, dessen Eckpfeiler die Einführung eines beitragsorientierten Pensionskassensystems ohne weitere Leistungsverpfichtungen der OeNB sei. Die Empfehlung des RH, die Gesamtbelastung aus der Nachschussverpflichtung zu ermitteln, werde bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2006 berücksichtigt werden.

Der RH verblieb bei seiner Ansicht, dass die Harmonisierung der Pensionssysteme aufgrund der inhaltlichen Ausgestaltung des Leistungsrechts nur sehr eingeschränkt erfüllt wurde. Das neue Pensionssystem der OeNB ließ die bereits vor der Entschließung des Nationalrates bestehende Besserstellung gegenüber dem ASVG-Pensionssystem weiter bestehen."


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Notenbankgesetzes vorzulegen, die das OeNB-Pensionssystem an das ASVG-Pensionssystem umgehend anpasst."

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zu zuweisen.