459/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

der Abgeordneten Themessl, Rosenkranz, Strache
und weiterer Abgeordneter

betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen

Im Unterschied zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Da 2002 das Kinderbetreuungsgeld eingeführt wurde, sei hier nur der Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2007 behandelt.

Zur eingetretenen inflationsbedingten Preissteigerung seit 2002:

 

Jahr

Inflation

Σ Inflation

Preisentwicklung

2001

-

-

100,00    Index 2001 = 100

2002

1,8%

1,8%

101,80

2003

1,3%

3,1%

103,12

2004

2,1%

5,2%

105,29

2005

2,3%

7,5%

107,71

2006

1,5%

9,0%

109,33

2007

1,9%

10,9%

111,41    (Prognose WKO, 9/07)

2008

2,0%

 12,9%

113,63    (Prognose WKO, 9/07)

Die Wertverluste im Einzelnen:

Kinderbetreuungsgeld:   2002: 14,53 Euro pro Tag - bisher nicht erhöht         0,00 %

Preissteigerung:        2002 bis Ende 2007:                                                     11,41 %

Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2002:                                          605.12 € pro Jahr

Kinderbetreuungsgeld:   2002: 50,90 Euro pro Monat - bisher nicht erhöht     0,00 %

Preissteigerung:        2002 bis Ende 2007:                                                     11,41%

Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2002:                                            69,69 € pro Jahr

Familienbeihilfe:        2003: 105,40 Euro pro Monat bisher nicht erhöht             0,00%

Preissteigerung:        2003 bis Ende 2007:                                                        9,43 %

Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2003:                                           119.27 € pro Jahr


Gesamtwertverlust der Familienleistungen für Anspruchsberechtigte für das Kinderbetreuungsgeld seit 2002 bis Ende 2007:

794.08 Euro pro Jahr

Der Verlust, der durch die unterlassenen Erhöhungen der Familienleistungen in den letzten Jahren für die Familien entstanden ist, hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die eine nun durchzuführende Anpassung nicht nur rechtfertigt, sondern auch dringend erfordert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht."

Informeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.