48/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 29.11.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend weitere Begleitgesetze zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Mit der Beschlussfassung über ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und seines Begleitgesetzes wurden bereits wichtige Schritte zur Schaffung einer diskriminierungsfreien Rechtsordnung gesetzt.
Doch das kann nur als Beginn eines kontinuierlichen Prozesses der Schaffung von Behindertengleichstellung in allen Bereichen des täglichen Lebens gesehen werden.
Um den Weg fortzusetzen, sind noch eine Reihe von Gesetzesänderungen, insbesondere im Bildungs-, Verkehrs- und Baubereich, notwendig.
Eine Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst hat im Jahr 1999 die Österreichische Rechtsordnung nach Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durchforstet und mit ihrem Abschlussbericht eine wichtige Grundlage für ein weiteres Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz geschaffen.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2007 eine Regierungsvorlage betreffend ein weiteres Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst aus dem Jahr 1999 über die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Materiengesetzen zuzuleiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.