490/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 04.12.2007
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Keck, Ehmann

und GenossInnen

betreffend Verkaufs-, Handels- und Importverbot von Stopfmastprodukten

Die Stopfmast von Gänsen ist Tierquälerei.

Aus diesem Grunde ist die Durchführung der Stopfmast in Österreich verboten!

Auch der Handel ist seit geraumer Zeit dabei, Produkte aus der Stopfmast

auszulisten.

Bedauerlicherweise stammt Enten- und Gänsefleisch, welches auf den Tellern

österreichischer Konsumenten landet, unter anderem aus ausländischen

Stopfmasten.

Hinter der Erzeugung der Enten- und Gänsestopfleber steht sowohl eine brutale Qualzucht als auch eine unglaubliche Form der Tierquälerei.

Deshalb werden Enten- und Gänsestopfleberprodukte aus dem Ausland - um etwaige Strafbarkeit zu umgehen - von einigen Firmen auch im Versandhandel betrieben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten des Verbots der Einfuhr, des Verzehrs und des Verkaufs von Gänseleber und Produkten aus Stopfmast zu überprüfen und in geeigneter rechtlicher Form zu verhängen."

Zuweisunqsvorschlag:   Gesundheitsausschuss