490/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 04.12.2007
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Keck, Ehmann
und GenossInnen
betreffend Verkaufs-, Handels- und Importverbot von Stopfmastprodukten
Die Stopfmast von Gänsen ist Tierquälerei.
Aus diesem Grunde ist die Durchführung der Stopfmast in Österreich verboten!
Auch der Handel ist seit geraumer Zeit dabei, Produkte aus der Stopfmast
auszulisten.
Bedauerlicherweise stammt Enten- und Gänsefleisch, welches auf den Tellern
österreichischer Konsumenten landet, unter anderem aus ausländischen
Stopfmasten.
Hinter der Erzeugung der Enten- und Gänsestopfleber steht sowohl eine brutale Qualzucht als auch eine unglaubliche Form der Tierquälerei.
Deshalb werden Enten- und Gänsestopfleberprodukte aus dem Ausland - um etwaige Strafbarkeit zu umgehen - von einigen Firmen auch im Versandhandel betrieben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten des Verbots der Einfuhr, des Verzehrs und des Verkaufs von Gänseleber und Produkten aus Stopfmast zu überprüfen und in geeigneter rechtlicher Form zu verhängen."
Zuweisunqsvorschlag: Gesundheitsausschuss