496/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Unterschied Valutadatum – Buchungsdatum

 

 

Bei jeder Buchung am Kontoauszug gibt es zwei Angaben: Buchungsdatum und Valutadatum. Kontoauszüge werden grundsätzlich zum Buchungstag erstellt. Dadurch werden die VerbraucherInnen oftmals über den kostenfrei verfügbaren Kontostand getäuscht, da das Buchungsdatum nur aussagt, dass an diesem Tag eine Abbuchung oder Gutschrift erfolgt ist, nicht aber, ob das Geld auch wertmäßig am Konto eingelangt ist.

 

So werden zB Gehaltseingänge auf dem Konto dargestellt, obwohl sie noch nicht gutgeschrieben sind. Ausschlaggebend für die Gutschrift ist aber das – spätere – Valutadatum, erst dann ist der Betrag am Konto wirklich vorhanden. In vielen Fällen glaubt der mit dieser Praxis nicht vertraute Kunde, über Geld zu verfügen, das er noch gar nicht hat.

Es kommt dadurch zu ungewollten Kontoüberziehungen sowie zu Kosten für erhöhte Kontoführungsgebühren und Sollzinsen.

 

Im Sinne einer umfassenden Information der VerbraucherInnen sollte das Bankwesengesetz ausdrücklich vorsehen, dass Kontoauszüge immer zum Valutatag erstellt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bankwesengesetzes vorzulegen, derzufolge Kontoauszüge zum Valutatag zu erstellen sind. 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.