504/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umwandlung der Pendlerpauschale und des Verkehrsabsetzbetrages in einen Fixbetrag.

Ausgaben eines Arbeitnehmers  für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind

grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag (§33 Abs. 5 EStG) abgegolten, der allen aktiven

Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Darüber hinaus stehen

Werbungskosten in Form der Pendlerpauschale gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG nur dann zu, wenn

-     Entweder der einfache Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst

(sog. „kleine Pendlerpauschale", je nach Entfernung € 546 bis € 1.614)

-     Oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des

halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg

mindestens 2 km beträgt (sog „große Pendlerpauschale", je nach Entfernung € 297 bis

€2.931).

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt € 291 jährlich und soll die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigen. Systematisch betrachtet tritt der Absetzbetrag an die Stelle von Werbungkosten.

Die Pendlerpauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und von dieser wird dann die Steuer neu errechnet. Die Steuerersparnis beträgt bei der Pendlerpauschale ca. 30 Prozent. Der Verkehrsabsetzbetrag wird derzeit als Absetzbetrag von der Lohnsteuer abgezogen.

Wer aber aufgrund seines geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt, das sind immerhin 2.250.000 Österreicher, hat auch keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale. Des weiteren können jene Personen die keine Lohnsteuern abführen auch keinen Absetzbetrag geltend machen. Dadurch werden jene, die am wenigsten verdienen, durch die Erhöhung der Mineralölsteuer und steigende Preise für Erdölprodukte, aufgrund von Spekulationen auf dem Ölmarkt, noch mehr belastet. So haben in den letzten Wochen die Durchschnittspreise für alle


vier Treibstoff-Sorten ein neues Rekordhoch erreicht. Die Leidtragenden sind die österreichischen Bürger. Die ohnehin schon rückläufigen Reallöhne dürfen nicht durch die Kostenexplosion auf dem Mobilitätssektor weiter geschmälert werden.

Der Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale sind gemessen an den ständig steigenden Kosten (Benzin, Reparatur, Bahntickets, Vignette) nicht mehr tragbar! So kann eine Stunde Parken in Wien bis zu acht Euro kosten. In den letzten Monaten wurden die Wiener-Linien- Tarife um 10%, die Kurzparkscheine um 50% und das "Parkpickerl" um 29% erhöht. Auch die zuletzt umgesetzte Erhöhung der Mineralölsteuer und die damit verbundenen Mehreinnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer sind für die Bürger nicht mehr zumutbar.

Aufgrund der ständig steigenden Verkehrsmittelkosten ist ein fairer Systemumbau notwendig. Ein Fixbetrag statt eines Absetz- bzw. Freibetrages ist einzuführen! Damit kommen alle in den Genuss einer fairen Abgeltung ihrer Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, die Pendlerpauschale und den Verkehrsabsatzbetrag in einen Fixbetrag umzuwandeln."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.