506/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 05.12.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Interessenvertretung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz. Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, in geschüttzen Werkstätten, am so genannten zweiten Arbeitsmarkt, eine Beschäftigung zu finden. Für ihre Arbeit bekommen sie aber kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld. Daher gelten für die Betroffenen auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sie haben als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.
Die Arbeiterkammer vertritt derzeit schon zahlreiche Personen, die keine AK-Beiträge bezahlen. Es handelt sich dabei um Arbeitslose, Mütter oder Väter in Karenz, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte sowie Präsenz- und Zivildiener. Österreichweit sind etwa 570.000 Arbeitnehmer vom AK-Beitrag befreit.
Damit künftig auch jene, die in Werkstätten keinen Lohn sondern ein Taschengeld erhalten, als arbeitende Menschen kompetent beraten und betreut werden, sollen sie von der Arbeiterkammer vertreten werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die in Werkstätten arbeiten ohne Pflicht zur Beitragszahlung von der Arbeiterkammer vertreten werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.