509/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Arbeitsverhältnis am zweiten Arbeitsmarkt

Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz. Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, in geschützten Werkstätten, am so genannten zweiten Arbeitsmarkt, eine Beschäftigung zu finden. Für ihre Arbeit bekommen diese Arbeitnehmer in der Regel aber statt eines Gehalts ein Taschengeld, es gibt keine Sozialversicherung und keine Pensionsversicherung.

Auch Bundeskanzler Gusenbauer hat in einem Interview mit der Zeitschrift BIZEPS-INFO am 22. September 2006 als SPÖ-Vorsitzender die Weiterentwicklung des Angebotes der Beschäftigungstherapie und eine sozialrechtliche Absicherung gefordert und darauf hingewiesen, dass auch behinderte Menschen in Werkstätten in Pension gehen wollen.

Um eine soziale Absicherung jener behinderten Menschen sicherzustellen, die in einer geschützten Werkstätte arbeiten, soll daher ein eigener Arbeitsvertrag abseits der für den ersten Arbeitsmarkt geschaffenen kollektivvertraglichen Verpflichtungen ermöglicht werden. Die Trägerorganisationen sind aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Für den Staat entstehen langfristig keine Mehrkosten, da behinderte Menschen ohne Pensionsanspruch jedenfalls Anspruch auf Grundsicherung haben werden. Für den Betroffenen ergibt sich aber ein großer Unterschied, weil er unter anderem die Möglichkeit erhält, mit seiner Arbeit auch einen Pensionsanspruch zu erwirken. Und das ist ein wesentlicher Teil von Selbstbestimmung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um für behinderte Menschen, die am zweiten Arbeitsmarkt einer Beschäftigung nachgehen, ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Sozial- und Pensionsversicherung sicherzustellen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.