51/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 29.11.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anwendung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)

 

Die im Jahr 2005 erfolgte Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung ist ein wichtiges und sehr positives Signal. Damit dieses aber im Alltag Wirkung zeigt, sind konkrete gesetzliche Bestimmungen notwendig.

Denn, „das Nähere bestimmen die Gesetze“, heißt es in der Verfassungsbestimmung.

Es geht vor allem um Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Wissen, und Kultur, die funktionierende Kommunikation bei Behördenwegen und im Gesundheitswesen sowie generell um Vermeidung von Isolation und Kommunikationsstörungen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2007 eine Regierungsvorlage betreffend ein Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Anwendung der Österreichischen Gebärdensprache vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.