526/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.12.2007
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Abgeltung der Mineralölsteuer für Blaulichtorganisationen

 

Die Erhöhung der Mineralölsteuer sowie die durch den gestiegenen Ölpreis massive Erhöhung der Treibstoffpreise stellt eine enorme finanzielle Belastung für die Rettungsdienste und Feuerwehren dar.

Diese Organisationen sind im Dienste der Bevölkerung allzeit bereit, um oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens das Leben anderer zu retten.

Die finanziellen Nachteile, die diese Organisationen bei ihren Dienstleistungen im Rahmen der Hilfe und Lebensrettung treffen, sollten daher von der öffentlichen Hand durch eine Refundierung der Mineralölsteuer gemildert werden, weil der finanzielle Mehraufwand diesen Non-Profit-Organisationen nicht zugemutet werden kann und es zudem unbillig wäre, wenn der Finanzminister an jedem Rettungseinsatz mitverdient.

Eine gleichlautende Resolution wurde bereits mit den Stimmen von BZÖ, SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen in der Kärntner Landesregierung beschlossen.

Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es bereits seit der Steuerreform 2005 eine Sonderregelung zur Vergütung der Mineralölsteuer. Nun soll auch eine gleichartige Regelung für die für Österreich so wichtigen freiwilligen Rettungsorganisationen und Feuerwehren folgen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Finanzen wird angesichts der hohen Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer ersucht, dem Nationalrat einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung zuzuleiten, die eine Rückvergütung der Mineralölsteuer für freiwillige Rettungsorganisationen und Feuerwehren ermöglicht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 06. Dezember 2007