532/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend gesetzliche Verankerung der Werkstättenräte

Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz. Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, in geschützten Werkstätten, am so genannten zweiten Arbeitsmarkt, eine Beschäftigung zu finden. Für ihre Arbeit bekommen sie aber kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld. Daher gelten für die Betroffenen auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sie haben als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.

Der SPÖ-Parteivorsitzende und heutige Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hat in einem Interview mit der Zeitschrift BIZEPS-INFO in der Ausgabe vom 22. September 2006 unter anderem Folgendes gesagt:

„Ebenso muss die Mitbestimmung durch gewählte VertreterInnen, die sich für die Anliegen und Wünsche von Menschen mit Behinderung einsetzen, die in den verschiedenen Einrichtungen arbeiten und wohnen, gefördert werden. So gibt es bei Jugend am Werk bereits einen ,Werkstättenrat' und einen ,Wohnrat', deren VertreterInnen schon seit längerem die österreichweite gesetzliche Verankerung solcher Mitbestimmungsgremien fordern (wie auch am 5. Dezember 2005 im Parlament).“

In einer Presseaussendung vom 16. November 2007 versprach Sozialminister Erwin Buchinger:

„'Gerne aufgreifen' werde er die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung von Mitbestimmungsorganen wie etwa Werkstättenräte oder Wohnräte. Der Sozialminister versprach, mit den zuständigen Parlamentariern an der Umsetzung dieser Forderung zu arbeiten.“

Diese Forderung zahlreicher Behindertenorganisationen, die nun auch von Bundeskanzler und Sozialminister unterstützt wird, ist umzusetzen, um jenen Menschen, die in einer geschützten Werkstätte beschäftigt sind, die notwendige Mitsprache zu gewährleisten. Daher soll die Wahl von Werkstättenräten, analog zu den Betriebsräten am ersten Arbeitsmarkt, auf Bundesebene gesetzlich verankert werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die gesetzliche Verankerung von gewählten Werkstättenräten in geschützten Werkstätten vorsieht.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.