538/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.12.2007
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gradauer,
Weinzinger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abgabenquote
Die Abgabenquote[1] besagt, dass ein gewisser Anteil am Bruttoinlandsprodukt nicht unmittelbar und in direkter Form zur Verwendung zur Verfügung steht. Die Quote ist ein Indikator für die „Belastung" der Bevölkerung durch den öffentlichen Sektor.
Die Senkung der Abgabenquote ist kein Selbstzweck, sondern eine ökonomische Notwendigkeit. Dabei geht es jedoch nicht allein um eine langfristige Verringerung der Belastungen, sondern auch um eine Neugestaltung der Einnahmen - und Ausgabenprogramme des Staates um die wirtschaftliche Zukunft Österreichs bestmöglich zu sichern. Dies verlangt, dass man die Rolle des öffentlichen Sektors in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft überdenkt und zu bestimmten Fragen eine verbindliche Stellungnahme abgibt.
Im EU-Vergleich liegt Österreich im „schlechten" oberen Drittel (Durchschnitt der EU- 25 von 39,3 %). Österreich muss somit, als Hochsteuerland, eine geringere Abgabenquote fixieren um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Glaubwürdigkeit der Politik wird wesentlich gefördert, wenn die Regierung gezwungen ist explizite Ziele bekannt zu geben und ihre Budgetpolitik und Steuerpolitik danach auszurichten. Etwa, wenn verbindlich festgelegt wird, dass die Abgabenquote auf maximal 39 Prozent beschränkt wird.
Die FPÖ strebt in der Steuerpolitik eine Verringerung der Abgabenquote von derzeit 42,2 Prozent auf maximal 39 Prozent an, was durch eine Verfassungsbestimmung abgesichert werden soll.
Die FPÖ steht für Ausgabenkürzungen in Verbindung mit Abgabensenkungen, vor allem für das untere Einkommensdrittel!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage über ein Bundesverfassungsgesetz, vorzulegen die vorsieht, dass die Abgabenquote auf maximal 39 Prozent beschränkt wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
[1] Steuereinnahmen des Staates und tatsächlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (ESVG-Codes: D2+D5+ D611+D91- D995) einschließlich EU-Eigenmittel