540/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Zanger
und weiterer Abgeordneter

betreffend Finanzmarktaufsicht

Die von den Regierungsparteien vorgestellte FMA-Reform beinhaltet wenige
Anhaltspunkte einer substantiellen Verbesserung.

Die betrüblichen Erkenntnisse der Vergangenheit wurden nicht oder bestenfalls in Spurenelementen umgesetzt. Die im Rahmen des Bankenausschusses vielfach geforderte Zusammenführung von Kontrolle und damit Verantwortlichkeit, blieb aus unverständlichen Gründen unberücksichtigt.

Für den Finanzsektor ändert sich de facto nichts. Die große Koalition ist an strukturellen Verbesserungen offenbar nicht interessiert.

Das Modell Prüf-, Kontroll- und Einforderungskompetenzen für verordnete Maßnahmen in einer dann allein verantwortlichen Behörde zusammenzuführen, wurde neuerlich einem undurchsichtigen System der Zersplitterung und Zuständigkeitswirrnisse geopfert. Entsprechend unbefriedigend ist die von der Bundesregierung vorgestellte Novelle und entsprechend unzureichend wird der Lenkungseffekt für den österreichischen Finanzmarkt sein.

Wichtig ist, aus Sicht der FPÖ, Doppelgleisigkeiten und Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden und die Schlagkraft in einer einzigen Prüfbehörde zu erhöhen.

So lange Banken und Versicherungen Eigentümer der Oesterreichischen Nationalbank sind - sich also selbst Prüfaufträge wünschen können -, verstößt eine Verlagerung der FMA-Agenden zur OeNB gegen elementare Corporate-Govemance- Regeln. Aufgrund der teilweisen Übertragung der Kompetenzen an die OeNB müssen die Eigentümerstrukturen bereinigt werden. Da nach vorliegenden Informationen   die   Banken   und   Versicherungen   aber   nicht   bereit   sind,   ihre


Eigentümerstellung in der OeNB aufzugeben, ist die vorgelegte FMA-Reform abzulehnen und eine Zusammenfassung der Kompetenzen in eine unabhängige und schlagkräftige Finanzmarktbehörde umzusetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Zusammenlegung der Prüf- und Aufsichtsbehörden - Finanzministerium, FMA und OeNB - und Ausbau zu einer schlagkräftigen mit ausländischen Aufsichtsbehörden kooperierenden Finanzmarktpolizei, zur Folge hat."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.