544/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Darmann, Bucher, Ursula Haubner
und Kollegen

betreffend raschen Vollausbau der S 37 und Befreiung des Straßenabschnittes Klagenfurt-
Nord bis St. Veit von der Vignettenpflicht

Seit dem Inkrafttreten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes ist das gesamte Bundesstraßennetz, bestehend nur mehr aus Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) und Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen), mautpflichtig.

Im Juli 2005 hat der Nationalrat die Aufnahme der B 317 in das hochrangige Autobahn-/ Schnellstraßennetz einstimmig beschlossen. Am 9. Mai 2006 wurde dann die B 317 in das Bundesstraßengesetz als Bundesstraße S (Bundesschnellstraße) S 37 aufgenommen und der Ausbau der B 317 zur S 37 Klagenfurter Schnellstraße mit den zugehörigen Planungen, Errichtungen und der späteren Betreuung der ASFINAG übertragen. Allerdings erfolgte die Übernahme der S 37 durch den Bund (Bundesstraßenverwaltung) erst, als am 1. Jänner 2007 mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut auf den mautpflichtigen Strecken begonnen wurde. So wurde die Bemautung vorläufig auf den Abschnitt Klagenfurt Nord - St. Veit Nord auf einer Länge von ca. 19 km beschränkt.

Nach dem vorliegenden Zeitplan der ASFINAG soll der vierstreifige Ausbau der S 37 in drei Teilabschnitte vorgenommen werden. Jedoch soll der Baubeginn für den Teilabschnitt 1 (Scheifling - Friesach Nord) erst ab 2015 erfolgen und bis 2020 fertig gestellt werden. Beim Teilabschnitt 2 (Friesach Nord - Mölbling) ist der Bau ab 2013 vorgesehen. Im Teilabschnitt 3 (Knoten Klagenfurt Nord - Mölbling) ist im Bereich Klagenfurt Nord - St. Veit Nord der Bau für 2011 und im Bereich von St. Veit Nord - Mölbling der Baubeginn für 2012 geplant.

Damit soll Kärntens unfallträchtigstes Straßenstück durch die Asfinag in den nächsten Jahren zu einer sicheren Schnellstraße mit Mitteltrennung und Pannenstreifen bzw. -buchten ausgebaut werden. Jedoch machen die Verkehrssicherheit und die Entlastung der Umwelt zum Wohle der Kärntner Bevölkerung einen noch rascheren Ausbau der S 37 erforderlich. Auch soll mit der raschen Realisierung der Klagenfurter Schnellstraße nicht nur eine Entlastung von Ortsdurchfahrten im niederrangigen Straßennetz, sondern auch eine Verbesserung der Verkehrsqualität geschaffen werden.


Daher wurde in einer einstimmig gefassten Resolution der Kärntner Landesregierung am 23.10.2007 die Bundesregierung zum Wohle der Kärntner Bevölkerung aufgefordert, mit dem Vollausbau der S 37 ehest möglich - jedenfalls vor 2010 - zu beginnen und bis zum erfolgten Vollausbau den Straßenabschnitt Klagenfurt-Nord bis St. Veit von der Vignettenpflicht zu befreien.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Senkung der Umweltbelastungen einen raschen Vollausbau der S 37 ehest möglich; jedenfalls vor 2010, sicherzustellen und bis zum erfolgten Vollausbau den Straßenabschnitt Klagenfurt-Nord bis St. Veit von der Verpflichtung zur zeitabhängigen Maut zu befreien."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.