546/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebens­jahr des Kindes

Sehr viele Fälle von Kindesmisshandlungen finden trauriger Weise in der eigenen Familie statt. Dadurch haben die Eltern und damit der oder die Täter die Möglichkeit, Anzeichen solcher Misshandlungen nicht nach außen in Erscheinung treten zu las­sen. Dies erfolgt unter anderem auch dadurch, dass die Kinder über einen längeren Zeitraum nicht von einem Arzt untersucht werden können.

In der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 - (MuKiPassV) ist das Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm festgelegt. Derzeit sind fünf Schwangerschaftsuntersu­chungen und fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat für den un­gekürzten Bezug des Kinderbetreuungsgeldes durchzuführen.

Bis zum 62. Lebensmonat (Alter von 5 Jahren) sind vier weitere Untersuchungen vorgesehen. Diese unterliegen jedoch im Falle der Nichtdurchführung keiner Kürzung von Familienleistungen.

Aus der Statistik der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen geht hervor, dass vor allem die letzte vorgesehene Untersuchung des Kindes zwischen dem 58. und dem 62. Lebensmonat (5 Jahre) nur mehr von wenigen Eltern durchgeführt wird. Nach dem fünften Lebensjahr finden so gut wie keine Gesundenuntersuchungen (Vorsorgeun­tersuchungen) mehr statt. Arztbesuche werden nur bei Erkrankungen vorgenommen. Der motorische und geistige Entwicklungsstand der Kinder wird bei solchen Untersu­chungen kaum untersucht. Auch werden Anzeichen von Misshandlungen bei solchen Untersuchungen kaum erkannt.

Unter dem Titel „Werbeaktion für Vorsorgeuntersuchungen" erschien am 13.3.2006 ein Bericht auf der Internetseite des ORF Salzburg zum Thema; „Das Land Salzburg schreibt nun alle Eltern von Kleinkindern an, damit diese auch wirklich zu den vorge­sehenen Vorsorgeuntersuchungen für ihre Sprösslinge gehen. Denn das Interesse an diesen Untersuchungen sinkt.

Ohne Geld weniger Interesse: Kinderärzte wie Ernst Wenger vom Arbeitskreis für Vorsorgemedizin (AVOS) stellen fest, dass die Zahl der jährlichen Vorsorgeuntersu­chungen sinkt: "Der Wegfall des Mutter-Kind-Pass-Geldes von 15.000 Schilling 1996 hat zu einem massiven Einbruch bei der Inanspruchnahme der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen geführt", sagt Wenger.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Untersuchungen

 

 

 

2004

2005

2006

 

 

Untersuchungen

1.122.091

1.125.823

1.123.170

Erste Untersuchung der Schwangeren bis zur 16. SSW

MU1

58.036

55.864

55.378

Zweite Untersuchung der Schwangeren zwischen der 17. und 20. SSW

MU2

53.375

52.161

51.473

Dritte Untersuchung der Schwangeren zwischen der 25. und 28. SSW

MU3

51.592

50.552

49.672

Vierte Untersuchung der Schwangeren zwischen der 30. und 34. SSW

MU4

51.236

50.349

49.555

Fünfte Untersuchung der Schwangeren zwischen der 35. und 38. SSW

MU5

48.937

47.953

47.542

Internistische Untersuchung der Schwangeren zwischen der 17. und 20. SSW

MI1

38.751

37.997

37.927

Erste sonographische Untersuchung der Schwangeren zwischen der 16. und 20. SSW

MS1

50.177

49.264

48.516

Zweite sonographische Untersuchung der Schwangeren zwischen der 30. und 34. SSW

MS2

49.809

49.045

48.207

Untersuchung des Neugeborenen in der 1. LW

KN1

3.253

3.207

3.367

KBG

Erste Untersuchung des Kindes zwischen der 4. und 7. LW

KU1

66.204

65.190

64.665

KBG

Zweite Untersuchung des Kindes zwischen dem 3. und 5. LM

KU2

66.463

66.615

65.452

KBG

Dritte Untersuchung des Kindes zwischen dem 7. und 9. LM

KU3

64.904

65.939

65.253

KBG

Vierte Untersuchung des Kindes zwischen dem 10. und 14. LM

KU4

65.629

67.176

65.939

KBG

Fünfte Untersuchung des Kindes zwischen dem 22. und 26. LM

KU5

60.731

59.899

62.262

k.K.

Sechste Untersuchung des Kindes zwischen dem 34. und 38. LM

KU6

47.213

50.257

50.519

k.K.

Siebente Untersuchung des Kindes zwischen dem 46. und SO. LM

KU7

40.943

40.352

43.666

k.K.

Achte Untersuchung des Kindes zwischen dem 58. und 62. LM

KU8

24.090

25.975

27.403

k.K.

Orthopädische Untersuchung des Kindes zwischen der 4. und 7. LW

KO1

68.005

67.184

66.848

 

Hals-, Nasen-, Ohrenuntersuchung des Kindes zwischen dem 3. und 5. LM

KH1

58.461

63.636

63.729

Augenuntersuchung des Kindes zwischen dem 10. und 14. LM

KA1

64.452

65.498

65.294

Augenuntersuchung (fachärztliche) des Kindes zwischen dem 22. und 26. LM

KA2

27.595

29.255

28.921

Erste Ultraschalluntersuchung der Säuglingshüften in der 1. LW

KS1

7.210

6.905

6.658

Zweite Ultraschalluntersuchung der Säuglingshüften zwischen der 6. und 8. LW

KS2

55.025

55.550

54.924

KBG .... Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes bei Nichtdurchführung
k.K........ keine Konsequenz bei Nichtdurchführung


Der Rückgang beträgt zwischen 15 und 20 Prozent. Nur bei 30 Prozent der Vier- bis Sechsjährigen steht medizinisch überprüft fest, über welche Fähigkeiten die Kinder verfügen, ehe sie die Schule besuchen."

Am 31.07.2006 wurde auf der Internetseite des ORF-Kärnten unter dem Titel „Unter­suchungsmoral der Mütter lässt nach" folgender Bericht veröffentlicht:

„Immer weniger Eltern nehmen die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in Anspruch. Bereits jede dritte Mutter verzichtet auf diese kostenlose Vorsorgeuntersuchung, nach dem zweiten Lebensjahr des Kindes jede zweite.

Rückgang bei GKK von 15 Prozent:

Die Kärntner Gebietskrankenkasse verzeichnete in den letzten vier Jahren einen Rückgang von 15 Prozent. Der Mutter-Kind-Pass sieht acht Untersuchungen des Kindes bis zum vierten Lebensjahr vor. Diese Gratis-Vorsorge ist ganz entscheidend, um eventuelle Krankheiten möglichst früh zu erkennen.

Interesse nimmt laufend ab:

Insgesamt nimmt das Interesse an diesen Vorsorgeuntersuchungen aber laufend ab. Das stellt auch die Klagenfurter Kinderärztin Isabella Czeipek fest: "Was auffällt ist, dass es nach dem zweiten Lebensjahr abnimmt. Da gibt es eine Reihe von Müttern, die die Sinnhaftigkeit der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht ganz einsehen."

Rückgang vor allem nach dem 2. Lebensjahr:

Besonders bei den Zwei- bis Vierjährigen zeigt sich ein deutlicher Rückgang bei den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen:

Jede zweite Mutter kommt nicht mehr zum Kinderarzt, warnt der Leiter des Eltern Kind Zentrums am LKH Klagenfurt, Wilhelm Kaulfersch: "Wenn eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung nicht wahrgenommen wird, dann kann es passieren, dass sich Krankheiten entwickeln, die dann, wenn man sie feststellt, schon eine Schädigung des Kindes bewirkt haben könnten. Das wäre traurig, weil alle diese Untersuchungen für die Familien kostenlos durchgeführt werden."

Die österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde fordert sogar, dass die Mutter Kind Pass Untersuchungen nicht schon mit dem vierten Lebensjahr en­den. Vorsorgeuntersuchungen sollte es auch beim Schuleintritt und im Jugendalter geben."

Für den Geschäftsführer des Arbeitskreises für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) Vorarlberg, Günter Diem wäre laut einem Medienbericht des ORF Vorarlberg vom 6.8.2007 eine Änderung notwendig. „So sieht beispielsweise ein neues Gesetz in Bayern vor, die Eltern zu verpflichten, das Kind bis zum sechsten Geburtstag jährlich untersuchen zu lassen."

Auch Rudolf Schmitzberger von der Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde in der Ärztekammer hat dieses Thema gegenüber der APA am 26. November 2007 an­gesprochen: „Wenn man etwas gesetzlich ändern wolle, sollte man die Verpflichtung zu Vorsorgeuntersuchungen einführen, betonte der Mediziner. Derzeit gehen viele Kleinkinder nur im ersten Lebensjahr regelmäßig zum Arzt, wenn es gemäß der Mut­ter-Kind-Pass-Regelung dafür Geld gebe. Bei den Fünfjährigen liege die Untersu-chungsquote vergleichsweise nur bei ca. 30 Prozent. Viele sehen über Jahre hinweg also keinen Arzt, der mögliche Anzeichen entdecken könnte."

Um auf die Eltern auch einen gewissen Druck zur Durchführung solcher Untersu­chungen auszuüben ist eine Regelung einzuführen, die die Nichtdurchführung sol­cher Untersuchungen mit einer Kürzung im Bereich der Familienleistungen sanktio­niert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche eine Ausweitung von Mutter-Kind-Pass Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr vorsieht und die Nichtdurchführung dieser Untersuchungen mit einer Kürzung im Bereich der Familienleistungen sanktioniert."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss ersucht.