551/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Ing.
Hofer, Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung des Angehörigen-Regresses
Die private Pflege ist durch
eine verantwortungslose Familienpolitik und durch eine
Vernachlässigung
der pflegenden Angehörigen zunehmend in Gefahr. Wir
Österreicher
leisten uns immer weniger Kinder. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl
der Einpersonenhaushalte von rund
800.000 auf 1,100.000 gestiegen.
Der Trend zur
Singularisierung dünnt die Unterstützungsnetzwerke unter nahen
Angehörigen aus. Wer heute Single ist kann schon morgen vor allem eines
sein:
einsam. Und wenn es keine nahen
Angehörigen gibt, dann kann es auch keine
Pflege durch nahe Angehörige geben.
Während bei
pflegebedürftigen Eltern die Kinder zur Bezahlung der Pflege- und
Betreuungsleistungen herangezogen werden, sind Kinderlose in einer besseren
Situation. Hier übernimmt die
öffentliche Hand die Kosten, wenn das eigene
Vermögen verbraucht ist.
Es ist für Eltern höchst unangenehm, wenn
sie wissen, dass aufgrund der eigenen
Pflegebedürftigkeit ihre Kinder, die
sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen, die
Schulden für das Haus oder die Wohnung abbezahlen oder für die
Kosten der
eigenen Kinder aufkommen müssen, zusätzlich belastet werden.
Diese Ungerechtigkeit gilt es
zu beseitigen. Der bisherige Angehörigen-Regress
muss gestrichen werden. Ein Regress
kann nur dort und unter bestimmten
Rahmenbedingungen Geltung erlangen, wo es zu Schenkungen an betroffene
Angehörige durch den Pflegebedürftigen gekommen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert alle nötigen Schritte zu unternehmen, um
eine grundsätzliche bundesweite
Streichung des Angehörigen-Regresses zu
erwirken."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht