554/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 16.01.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Reduzierung von Tierversuchen und Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch
Gemäß EU-Richtlinie 609/86 ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, im Sinne der 3R "Reduction, Refinement, Replacement" die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierexperimenten zu fördern. Auch § 17 des Tierversuchsgesetzes schreibt die Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch vor, um eine Verringerung der Anzahl oder der Belastung der Versuchstiere zu ermöglichen oder Tierversuche überhaupt entbehrlich zu machen.
Die Anzahl der Tierversuche in Österreich ist jedoch weiterhin steigend. 2006 wurden 190.121 Tiere für Versuche verwendet, das sind um 13,6 Prozent mehr als 2005 (167.312). Davon werden 89.467 Tiere für „Produkte und Geräte der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin“ verwendet, 38.569 Tiere für die „Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human- und Zahnmedizin“, 48.681 Tiere für „biologische Untersuchungen im Bereich der Grundlagenforschung“ und 9.595 Tiere für „toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen“. Von den insgesamt 190.121 Tierversuchen wurden 143.974 Versuche mit Mäusen, 17.781 mit Kaninchen, 12.435 mit Ratten und 7.732 mit Fischen durchgeführt. Ferner wurden landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie 150 Hunde und 128 Katzen für Versuche verwendet.
Aus dem „Fünften Bericht“ der EU-Kommission über Tierversuche, der die statistischen Daten aus dem Jahr 2005 enthält, geht hervor, dass mehr als 12,1 Millionen Wirbeltiere herangezogen wurden. EU-Forschungskommissar Janez Potocnik räumte zuletzt in einer Rede Anfang November 2007 ein, dass es Verbesserungsbedarf in der EU gebe. Von 30 alternativen Testmethoden seien bisher nur acht autorisiert worden. Auch gebe es bisher in der EU nur drei Lehrstühle zu alternativen Testmethoden an europäischen Universitäten.
Der Anstieg der Tierversuche ist umso erschreckender und sinnloser, als es immer mehr Alternativmethoden gibt, die Tierversuche ersetzen oder zumindest die Anzahl der Versuchstiere und das Leiden derselben reduzieren können. Der Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden hat nicht nur eine wissenschaftliche, ethische und gesellschaftspolitische Relevanz. Anerkannte Alternativmethoden sind darüber hinaus aussagekräftiger, schneller durchzuführen und kostengünstiger als Tierversuche. Ein wesentlicher Schritt in Richtung Reduzierung von Tierversuchen wäre auch die Schaffung einer zentralen Tierversuchsdatenbank, in der alle genehmigten und durchgeführten Tierversuche erfasst werden und auf die alle zuständigen Behörden Zugriff haben, um Doppel- und Mehrfachversuche zu vermeiden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zu treffen bzw. sich auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:
1. verstärkte Förderung von wissenschaftlichen Ersatzmethoden zum Tierversuch entsprechend § 17 Tierversuchsgesetz
2. Beschleunigung des Validierungsverfahrens für tierversuchsfreie Methoden
3. beschleunigte Anerkennung der bereits entwickelten und gesetzlich verbindliche Anwendung von sowohl anerkannten als auch von validierten Ersatzmethoden zum Tierversuch
4. Schaffung einer zentralen Tierversuchsdatenbank, in der alle genehmigten und durchgeführten Tierversuche erfasst werden und auf die alle zuständigen Behörden Zugriff haben
5. Aufbau einer EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen und verstärkte Kooperation mit validierenden Einrichtungen wie dem „European Centre for the Validation of Alternative Methods“ (ECVAM) und der OECD
6. Schaffung von Rahmenbedingungen, damit die Umsetzung der allgemein anerkannten „Drei R“ (Reduction, Refinement, Replacement) schleunigst herbeigeführt wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.