554/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 16.01.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reduzierung von Tierversuchen und Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch

 

 

Gemäß EU-Richtlinie 609/86 ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, im Sinne der 3R "Reduction, Refinement, Replacement" die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierexperimenten zu fördern. Auch § 17 des Tierversuchsgesetzes schreibt die Förderung von Ersatzmethoden  zum  Tierversuch  vor, um eine Verringerung der Anzahl oder der Belastung der Versuchstiere zu ermöglichen oder Tierversuche überhaupt entbehrlich zu machen.

 

Die Anzahl der  Tierversuche  in  Österreich  ist jedoch weiterhin  steigend.  2006 wurden 190.121 Tiere für Versuche verwendet,  das sind um 13,6 Prozent mehr als 2005 (167.312). Davon werden 89.467 Tiere für „Produkte und Geräte der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin“ verwendet, 38.569 Tiere für die „Herstellung und Qualitätskontrolle von  Produkten  und  Geräten  der Human-  und  Zahnmedizin“, 48.681 Tiere für „biologische Untersuchungen im Bereich der Grundlagenforschung“ und 9.595 Tiere für  „toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen“.  Von den insgesamt  190.121  Tierversuchen  wurden  143.974 Versuche mit Mäusen, 17.781  mit  Kaninchen,  12.435 mit Ratten  und 7.732  mit Fischen durchgeführt. Ferner wurden landwirtschaftliche Nutztiere  wie Rinder,  Schweine,  Schafe  und  Ziegen sowie 150 Hunde und 128 Katzen für Versuche verwendet.

 

Aus  dem  „Fünften Bericht“ der EU-Kommission über Tierversuche, der die statistischen Daten aus dem Jahr 2005 enthält, geht hervor, dass mehr als 12,1 Millionen  Wirbeltiere  herangezogen  wurden. EU-Forschungskommissar Janez Potocnik räumte zuletzt in einer Rede Anfang November 2007 ein, dass es Verbesserungsbedarf  in  der  EU gebe.  Von 30 alternativen  Testmethoden seien bisher nur acht autorisiert worden.  Auch gebe es bisher in der EU nur drei Lehrstühle zu alternativen Testmethoden an europäischen Universitäten.

 

Der Anstieg der Tierversuche ist umso erschreckender und sinnloser, als es immer mehr Alternativmethoden gibt,  die  Tierversuche ersetzen oder zumindest die Anzahl der Versuchstiere und das Leiden derselben reduzieren können. Der Ersatz von Tierversuchen  durch  Alternativmethoden  hat  nicht nur eine wissenschaftliche, ethische und gesellschaftspolitische Relevanz. Anerkannte Alternativmethoden sind darüber hinaus aussagekräftiger, schneller durchzuführen und kostengünstiger als Tierversuche.  Ein wesentlicher Schritt in Richtung Reduzierung von Tierversuchen wäre auch die Schaffung einer zentralen Tierversuchsdatenbank, in der alle genehmigten und durchgeführten Tierversuche erfasst werden und auf die alle zuständigen Behörden Zugriff haben, um Doppel- und Mehrfachversuche zu vermeiden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zu treffen bzw. sich auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

1.      verstärkte Förderung von wissenschaftlichen Ersatzmethoden zum Tierversuch entsprechend § 17 Tierversuchsgesetz

2.      Beschleunigung des Validierungsverfahrens für tierversuchsfreie Methoden

3.      beschleunigte Anerkennung der bereits entwickelten und gesetzlich verbindliche Anwendung von sowohl anerkannten als auch von validierten Ersatzmethoden zum Tierversuch

4.      Schaffung einer zentralen Tierversuchsdatenbank, in der alle genehmigten und durchgeführten Tierversuche erfasst werden und auf die alle zuständigen Behörden Zugriff haben

5.      Aufbau einer EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen und verstärkte Kooperation mit validierenden Einrichtungen wie dem „European Centre for the Validation of Alternative Methods“ (ECVAM) und der OECD

6.      Schaffung von Rahmenbedingungen, damit die Umsetzung der allgemein anerkannten „Drei R“ (Reduction, Refinement, Replacement) schleunigst herbeigeführt wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.