559/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am
16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Ursula Haubner
und Kollegen
betreffend umgehendes Einbringen einer Völkerrechtsklage gegen die tschechische Republik betreffend den Bruch des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung)
Am 14.12.2006 wurde mit Zustimmung aller Parteien eine Entschließung verabschiedet, der zu folge die Bundesregierung einstimmig beauftragt wurde, insbesondere eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung) einzuleiten, für den Fall, dass seitens der tschechischen Republik nicht UMGEHEND der Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen betreffend das AKW Temelin wie im Anhang I (BGBl. 2001/266) zum Melker Protokoll festgeschrieben erbracht wird.
Mittlerweile sind mehr als 13 Monate ins Land gezogen und kann selbst bei extensiver Auslegung des Begriffes „umgehend" von der Umsetzung dieser von allen Abgeordneten dieses Hauses geforderten Nachweiserbringung nicht gesprochen werden. Die entsprechenden Nachweise der Umsetzung der offenen Sicherheitsmaßnahmen konnte selbst nach einer Vielzahl an Expertenrunden und Sitzungen der eigens eingerichteten gemischten Parlamentarierkommission aufgrund mangelnder Bereitschaft der tschechischen Seite aber auch nur vordergründigem Engagement der Regierungsparteien in dieser Frage bis heute nicht erbracht werden.
Dazu kommt, dass jüngst der tschechische Premierminister Topolanek keinen Zweifel am weiteren Betrieb von Temelin sowie an der Atomenergie im allgemeinen aufkommen ließ, wenn er in einem Interview mit dem Wochenmagazin Profil
feststellte, dass einerseits das Melker Protokoll für ihn nicht bindend sei und er andererseits hoffe, dass ganz Europa eine Renaissance der Kernkraft erleben wird. „Die Hysterie um des Kernkraftwerk Temelin wird künstlich geschürt,“war der provokante Höhepunkt von Topolanek in diesem Zusammenhang. Angesichts solcher Aussagen ist auch für die Zukunft hinsichtlich einer konstruktiven Zusammenarbeit in Sachen Sicherheit des AKW Temelin nicht viel zu erwarten! Die Bundesregierung ist daher in Ermangelung des Nachweises der entsprechenden Sicherheitserfordernisse jedenfalls säumig und müsste nach Ansicht nicht nur der unterfertigten Abgeordneten sondern - in Kenntnis der zuletzt beschlossenen Entschließung - wohl aller Abgeordneten dieses Hauses raschest eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik umgehend einleiten.
Aus diesem Grund und im Interesse der österreichischen Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung) einzuleiten."
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten die Zuweisung dieses Antrages an den Umweltausschuss.