576/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Neubauer

und weiteren Abgeordneten

betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin

Mit dem Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) unterzeichneten Milos Zeman als Vertreter der
Tschechischen Republik und Wolfgang Schüssel als Vertreter der Republik Österreich einen
völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. Da dieser unter Vermittlung der Europäischen
Kommission zustande gekommen war, wurde das Melker Protokoll auch von Günter
Verheugen mit unterzeichnet. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung der Tschechischen
Republik, dass "in jedem Fall die Umsetzung der in Anhang
I angeführten
Sicherheitsmaßnahmen (...) die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb ist"
(siehe
Kapitel
VI des Melker Protokolls, Brüsseler Fassung).

Außenminister Kavan hat am 12. Dezember 2001 anlässlich der Beitrittskonferenz mit der

Tschechischen Republik auf Ministerebene, bei der das Verhandlungskapitel „Energie" mit

der Tschechischen Republik vorläufig abgeschlossen worden ist, folgende Erklärung

abgegeben:

"....I would like to stress that the Czech Republic found it fit to bring the Conclusions to

the attention of the European Union within the framework of the Accession Conference to

highlight that the Czech Republic considers itself to be bound to implement them. The Czech

Republic will fully honour its commitments under these Conclusions. Austria and the Czech

Republic agreed on the common objective to include the bilateral obligations contained in

these "Conclusions " in a Protocol to the Accession Act. "

Damit bestätigte er die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker-Abkommens.

Am 13. November 2006 hat der tschechischen Außenminister Alexander Vondra gegenüber
dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf dessen
ausdrückliche Nachfrage die endgültige Betriebsgenehmigung (Kollaudierung) offiziell
bestätigt.

Es gibt bis dato keinerlei Anzeichen dafür, dass die Tschechische Republik hinreichend an der
Umsetzung der offenen Sicherheitsmaßnahmen arbeiten würde. Es ist daher davon
auszugehen, dass die Tschechische Republik den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, wie
es das Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) darstellt, bisher nicht hinreichend erfüllt,
insbesondere nach der Aussage des tschechischen Premiers Mirek Topolanek in der Ausgabe
Nr. 3 des Nachrichtenmagazins "profil" vom 14. Jänner 2008, wonach für ihn das Melker
Abkommen völkerrechtlich nicht bindend sei. Darüber hinaus haben die Vertreter
Tschechiens im Rahmen der interparlamentarischen Temelin-Kommission mehrfach betont,
dass für sie mit dem Melker-Abkommen kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag vorliege.

Weiters hat es die Tschechische Republik vorsorglich unterlassen eine
Unterwerfungserklärung gemäß der Fakultativklausel nach Art. 36 Abs. 2 des Status des
Internationalen Gerichtshofs abzugeben. Daher besteht für die Republik Österreich nur die


Möglichkeit durch die freiwillige Unterwerfung der Tschechischen Republik gemäß Art. 36
Abs. 1 eine Klärung, ob ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag vorliegt, herbeizuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert,

gegenüber der Tschechischen Republik umgehend festzustellen, dass für Österreich das
Melker Abkommen nach wie vor einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag darstellt. Aus
dieser Position heraus sind die Tschechische Republik und deren Repräsentanten
aufzufordern, hinsichtlich dieser Feststellung in Verhandlungen mit der Republik Österreich
und deren Repräsentanten einzutreten.

Für den Fall, dass es die zuständigen Vertreter der Bundesregierung in Österreich bis dato
unterlassen haben das Abkommen gemäß Artikel 102 der Satzungen der Vereinten Nationen
zu registrieren, ist dem umgehend zu entsprechen. Sollte es bei den Verhandlungen mit
Tschechien bis 31.12.2008 zu keiner Einigung kommen, ist die Tschechische Republik und
deren Repräsentanten aufzufordern, sich diesbezüglich dem Internationalen Gerichtshof
(IGH) in Den Haag zu unterwerfen."

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss