579/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2008
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler,

Kollegin und Kollegen

betreffend Wohnungssicherheit und Prävention

 

Immer wieder gelangen Kriminalfälle an die Öffentlichkeit, die ob ihrer Heimtücke, Skrupellosigkeit und Gefährlichkeit fassungslos machen. Hierzu zählen Überfälle, die in den eigenen vier Wänden stattfinden. So wurde beispielsweise ein siebzigjähriges Ehepaar in Niederösterreich in der eigenen Wohnung von einem Einbrecher mit einer Pistole an der Schläfe und den Worten „Tod oder Geld“ aus dem Schlaf gerissen; ähnlich erging es einem Pensionisten aus Lupitsch bei Altausee; ein Pensionistenehepaar aus Salzburg wurde sogar fünf Mal Opfer von Wohnungseinbrüchen.

Neben der akuten Bedrohungslage für Leib, Leben und Eigentum werden die Opfer zumeist massivst traumatisiert. Das elementare Urvertrauen in die Sicherheit im eigenen Heim wird dabei auf Dauer gestört, ein geregeltes Leben ist für die Betroffenen oft nicht mehr denkbar. Besonders ältere Menschen sind überdurchschnittlich häufig von derartigen Taten betroffen und erholen sich nur schwer von einem solchen Schock. Das BZÖ setzt auf ein effektives und schnelles Durchgreifen gegen Wohnungseinbrüche und betont in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung der Prävention: Wohnungssichernde Maßnahmen müssen staatlicherseits gefördert und erleichtert werden. Zwar sieht auch das Regierungsübereinkommen vor, dass bei Neu- oder Umbauten der Einbau von Sicherheitsanlagen forciert werden soll, allerdings ist die Bundesregierung hier bislang tatenlos geblieben.

Weiters darf nicht nur darauf abgestellt werden, ob ein Umbau der Wohnung erfolgt. Sicherheitsrelevante, wohnungssichernde Maßnahmen müssen umfassend unabhängig vom Baustand durch finanzielle Zuschüsse und Informationskampagnen gefördert werden – besonderes Augenmerk muss dabei auf ältere Menschen gelegt werden.


Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der die umfassende Förderung präventiver wohnungssichernder Maßnahmen vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 30. Jänner 2008