580/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2008
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler

Kollegin und Kollegen

betreffend Anpassung der strafrechtlichen Verjährungsfristen zum Schutz von Kindern

 

Nach der Opfertabelle des Bundeskriminalamtes wurden mehr als 700 Verurteilungen von Straftaten an unter Zehnjährigen innerhalb eines Jahres statistisch erfasst. Dabei waren allein knapp 200 Kinder unter sechs Jahren von Gewaltdelikten betroffen. In Wien gab es im selben Jahr genau 10.045 Meldungen über Kindesmisshandlungen an das Jugendamt, in Oberösterreich gingen rund 5.000 Meldungen dieser Art bei den Behörden ein. Der größte Teil der Meldungen bezog sich auf Vernachlässigung und psychische Gewalt. Weiters leben nach Schätzungen österreichweit mindestens 8.000 verwahrloste Kinder.

Die erschreckend hohe Anzahl von Vergehen und Verbrechen an Kindern muss dringender Auftrag an alle an der Verwaltung und Gesetzgebung Beteiligten sein, unsere Kinder besser zu schützen. Dies gilt erst recht, da Experten gerade bei kindlichen Opfern regelmäßig von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Die Verjährung von Straftaten an Kindern und Jugendlichen darf daher erst mit Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres des Betroffenen enden. Die Betroffenen dürfen nicht bei Erreichen der Volljährigkeit mit der Verjährung der an ihnen begangenen Delikte konfrontiert sein. Erst mit Erreichen der Volljährigkeit sind diese frei und mündig in ihrer Entscheidung eine Strafverfolgung zu verlangen.

Ähnliches gilt im Fall der 54-jährigen Tirolerin, die am 14. Juni 2007 festgenommen wurde, nachdem Anfang Juni im Kellerabteil eines Innsbrucker Mehrparteienhauses drei Babyleichen entdeckt worden waren. Zwar steht nach der geständigen Einlassung der Frau für die Staatsanwaltschaft Innsbruck fest, dass sie strafrechtlich relevante Schuld auf sich geladen hat. Dennoch kann sie dafür wegen der viel zu kurzen Verjährungsfrist des § 79 StGB nicht mehr belangt werden.


Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der das Ende der Verjährung von allen Straftaten an Kindern und Jugendlichen jedenfalls frühestens mit der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres des Betroffenen vorsieht und nach dem die Verjährung von Delikten mit schwerer Dauerfolge sowie mit Todesfolge generell ausgeschlossen ist.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 30. Jänner 2008