59/A XXIII. GP

Eingebracht am 29.11.2006
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ANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das "Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz" (ÖPNRV-G) geändert und die Bestellerförderung des Bundes auf 80 Mio Euro erhöht wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das "Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz" (ÖPNRV-G) geändert und die Bestellerförderung des Bundes auf 80 Mio Euro erhöht wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das "Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz" (ÖPNRV-G), zuletzt geändert mit BGBl I Nr. 32/2002, wird wie folgt geändert:

 

 

In §26 wird nach Absatz 3 ein neuer Absatz 3a eingefügt, der wie folgt lautet:

 

"Der Bund stellt für die Finanzierung von zusätzlichen öffentlichen Verkehrsdiensten im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr für Bus und Schiene im Jahr 2007 im Sinne von §24 Abs 2 sowie §26 Abs 3 dieses Bundesgesetzes 80 Mio Euro zur Verfügung, wobei auf die einzelnen Bundesländer folgende Beträge entfallen:

1. Burgenland                                                         € 2,459.500

2. Kärnten                                                             € 7,943.500

3. Niederösterreich                                              € 14,220.300

4. Oberösterreich                                                   € 8,461.300

5. Salzburg                                                             € 9,342.100

6. Steiermark                                                       € 12,902.100

7. Tirol                                                                 € 11,712.800

8. Vorarlberg                                                         € 5,872.500

9. Wien                                                                  € 7,085.900

 

Ab 2008 steht seitens des Bundes ebenfalls mindestens dieser Betrag von insgesamt 80 Mio Euro pro Jahr zur Verfügung."

 

 

Begründung:

 

Die Bestellerförderung des Bundes für den Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr ist bisher grob unzureichend und auch weit von den seinerzeitigen Zusagen im Umfeld der Beschlussfassung des ÖPNRV-G 1999 entfernt, die damals immerhin Teil der Erläuterungen zu diesem Gesetz waren. Die Problematik jahrelang unzureichender Finanzierung verschärft sich sukzessive durch die Entwicklung der Energie- und Personalkosten sowie der Stillstand bei der Frage höherer Transparenz und Effizienz. Ohne rasche, deutliche Erhöhung der Bestellerförderung ist das Angebot für die Fahrgäste insbesondere auf der Schiene massiv gefährdet. Die Pläne zur Angebotsreduktion liegen zum Teil (zB Neben-/Regionalbahnen) bereits seit längerem auf dem Tisch und sollen kurzfristig umgesetzt werden. Anstelle eines derartigen Rückbaus ist jedoch eine Offensive bei Bahn und Bus dringend erforderlich.

 

Tariferhöhungen im zweistelligen Bereich, wie sie gerade im Nah- und Regionalverkehr mit 1.1.2007 erfolgen sollen, treffen vor allem die Pendlerinnen und Pendler und können keine Antwort auf das Kostenproblem sein.

 

Daher ist – unabhängig von der Umsetzung der nötigen und seitens der Regierung seit Jahren angekündigten Offensivreform bei Struktur und Finanzierung des Öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs - eine Erhöhung der Bestellerförderung im beantragten Ausmaß schon 2007 dringend nötig. Der Aufteilungsschlüssel orientiert sich an demjenigen, der in den seit längerem stillstehenden Plänen der Regierung für eine Neuordnung der Bestellerförderung enthalten war. In den Folgejahren wird gegebenenfalls eine weitere Ausweitung dieser Bundes-Mittel erforderlich sein.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.

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