594/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 31.01.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, P. Haubner, Mag. Dr. Graf, Ing. Westenthaler, Mag. Maier, Astrid Stadler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen
Im Jahr 2007 hat der österreichische Nationalrat die bestehenden Anti-Dopingregelungen des Bundes in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und damit auch moderne, den Regelungen des WADA-Codes und der Anti-Dopingkonvention entsprechende Instrumente zur sportrechtlichen Bekämpfung von Doping geschaffen. Damit hat Österreich unter anderem gemäß den Bestimmungen der Welt-Anti-Dopingagentur eine neue unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (die nationale Anti-Dopingagentur NADA) geschaffen, die außerhalb der Sportverbände unabhängig tätig werden soll.
In der letzten Zeit musste aber aufgrund bestimmter Entwicklungen eine Erweiterung und Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen angedacht werden, um beispielsweise zukünftig auch „Blut- und Gendoping“ sowie den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken strafrechtlich zu unterbinden und neue Ermittlungsmethoden möglich zu machen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesinitiative zur Erweiterung und Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen vorzulegen. Diese Gesetzesinitiative soll vor allem Regelungen zum strafrechtlichen Verbot von „Blut- und Gendoping“ sowie eine Besitzstrafbarkeitsregelung beinhalten.
Zuweisungsvorschlag: Sportausschuss