594/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Wittmann, P. Haubner, Mag. Dr. Graf, Ing. Westenthaler, Mag. Maier, Astrid Stadler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen

 

 

Im Jahr 2007 hat der österreichische Nationalrat die bestehenden Anti-Dopingregelungen des Bundes in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und damit auch moderne, den Regelungen des WADA-Codes und der Anti-Dopingkonvention entsprechende Instrumente zur sportrechtlichen Bekämpfung von Doping geschaffen. Damit hat Österreich unter anderem gemäß den Bestim­mungen der Welt-Anti-Dopingagentur eine neue unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (die nationale Anti-Dopingagentur NADA) geschaffen, die außerhalb der Sportver­bände unabhängig tätig werden soll.

 

In der letzten Zeit musste aber aufgrund bestimmter Entwicklungen eine Erweiterung und Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen angedacht werden, um beispielsweise zukünftig auch „Blut- und Gendoping“ sowie den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken strafrechtlich zu unterbinden und neue Ermittlungsmethoden möglich zu machen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­initiative zur Erweiterung und Verschärfung der Anti-Dopingbestimmungen vorzulegen. Diese Gesetzesinitiative soll vor allem Regelungen zum strafrechtlichen Verbot von „Blut- und Gendoping“ sowie eine Besitzstrafbarkeitsregelung beinhalten.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Sportausschuss