596/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Ing. Hofer, Kickl, Weinzinger und weiterer Abgeordneter

betreffend fiskalische Maßnahmen zur Erhöhung der Kaufkraft, zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und zur Sicherung unseres Sozialstaates

Österreich ist aufgrund des Fleißes seiner Bürger, seiner reichen Ressourcen und tüchtiger Unternehmer ein wohlhabendes Land. Aufgrund steigender Inflation, struktureller Schwächen in der Finanzierung von Gesundheit und Pflege und einer zu hohen Abgabenquote sind jedoch lenkende Maßnahmen zur Sicherung dieses Wohlstandes erforderlich. Es darf zudem nicht übersehen werden, dass in Österreich eine Million Menschen unter Armut leiden. Vor allem Alleinerzieher, kinderreiche Familien und Arbeitslose sind von dieser neuen Armut betroffen.

Maßnahmen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Sozialstaat sind nur dann ohne nachfolgende Belastungspakete finanzierbar, wenn der Staat erkennt, dass er entsprechend einem liberalen Grundverständnis seine Aufgaben auf ein vernünftiges Maß einzuschränken hat. Die Notwendigkeit zur Selbstbeschränkung gilt in Österreich auch für die Länder und Gemeinden. Vor dem Hintergrund eines dynamischen internationalen Umfeldes muss die österreichische Budgetpolitik unter Wahrung der Solidarität ein ausgeglichenes Budget über den Konjunkturzyklus anstreben. Wir dürfen nachfolgende Generationen nicht mit neuen Schulden belasten.

Grundlage einer Entlastung des Bürgers ist eine Bundesstaatsreform, die Verwaltungskosten reduziert. Im internationalen Vergleich sind die Verwaltungskosten in Österreich auffallend hoch. Das Einsparungspotential liegt im Rahmen einer Strukturreform bei rund 3,5 Milliarden Euro. Die im Zuge des Verfassungskonvents bereits vorgestellten Maßnahmen zugunsten einer umfassenden Bundesstaatsreform, die die Strukturen für einen modernen und leistungsfähigen Bundesstaat verankern sollen, sind daher endlich umzusetzen. Dabei ist entscheidend, überlappende Schnittstellen und Doppelgleisigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften zu beseitigen. Unsere neue Verfassung muss Grundlage für eine umfassende Verwaltungsreform sein, welche die gemeinsamen Interessen von Bund, Ländern und Gemeinden, als Säulen des Sozialstaates, sowie der Steuerzahler und der Wirtschaft vereint, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und dem Staat die Konzentration auf seine ursächlichen Aufgaben zu ermöglichen.


Im Rahmen dieser Bundesstaatsreform ist auch die Finanzierung aller Gesundheitsleistungen zu konzentrieren und künftig aus einem Topf sicherzustellen. Das derzeitige System der Konkurrenzierung zwischen den verschiedenen Leistungsträgern ist nicht zufriedenstellend. Mit zielgerichteter Koordinierung und Vernetzung der verschiedenen Leistungsanbieter kann die Effizienz der eingesetzten Mittel - zum Wohle der Menschen - deutlich erhöht werden. Auch Gesundheit und Pflege sind in Zukunft aus einer Hand zu finanzieren.

Genauso wichtig wie Einsparungen in der staatlichen Verwaltung ist eine Verringerung des Nettobeitrages Österreichs an die Europäische Union. Eine Reduktion der Regulierungswut auf EU-Ebene und begleitend ein Abbau der unionseuropäischen Verwaltungsebene ist dringend notwendig. Wird das Subsidiaritätsprinzip mit Leben erfüllt, können die Beiträge der Mitgliedsstaaten als Nettozahler auf ein vernünftiges Maß reduziert werden.

 

Ziel einer Steuerreform muss auch die Entlastung des Mittelstandes und der Arbeitnehmer sein. Die weitgehende Finanzierung des Sozialstaates und unseres Gesundheitssystems über Lohnnebenkosten ist zu hinterfragen. Unsere heimische Wirtschaft steht durch die Belastung mit aufgeblähten Lohnnebenkosten in hoffnungsloser Konkurrenz mit schäbigsten Dumpinglöhnen rund um den Erdball. Eine Senkung der Arbeitskosten und eine Entbürokratisierung der Verwaltung unseres Staates stellen taugliche Maßnahmen zur Sicherung des Sozialstaates und des Wirtschaftsstandortes dar. Viele Produkte, die heute importiert werden, können bei niedrigeren Lohnnebenkosten wieder konkurrenzfähig im eigenen Land erzeugt werden. Die Folge: Sinkende Arbeitslosigkeit, steigende Reallöhne und weniger Schwarzarbeit.

Auch eine Studie der deutschen Bundesagentur für Arbeit kommt zum Ergebnis, dass die Finanzierung der Sozialversicherungen bislang zu stark auf die Arbeitnehmereinkommen fokussiert ist.

Ziel muss eine Senkung der Arbeitskosten und eine Erhöhung der Nettoeinkommen sein. Das führt zu positiven Beschäftigungseffekten, einer steigenden Inlandsnachfrage und einer höheren Investitionstätigkeit.

Die Höhe der Lohnnebenkosten ist mitentscheidend für den Umfang der Schattenwirtschaft sowie für Entscheidungen betreffend Betriebsansiedelungen und damit für unseren Arbeitsmarkt. Bleibt der Anstieg der Produktivität hinter dem Anstieg der Lohnnebenkosten zurück, kommt es zu einer Erhöhung der Lohnstückkosten, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert und die Betriebe zu Rationalisierungen oder sogar zu Abwanderungen zwingt. Nur durch hohe Produktivität kann Österreich bisher den Nachteil hoher Lohnnebenkosten wettmachen.

Im Rahmen einer Steuerreform muss auch die Möglichkeit genutzt werden, die kalte Progression als schleichende und auf Dauer erhebliche Belastung aller Einkommensteuerpflichtigen zu unterbinden. Daher ist es notwendig, eine Inflationsanpassung der Stufen der Durchschnittsteuersätze bei der Ermittlung der jährlichen Einkommensbemessungsgrundlage vorzusehen.

Ein fiskalpolitisches Ziel Österreichs muss eine Humanisierung des Steuersystems zugunsten von Unternehmen sein, die Arbeitsplätze schaffen. Der Faktor Lohnkosten ist bezogen auf den Nettoproduktionswert eines Unternehmens stärker bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Die Körperschaftssteuer ist daher dem Humanaufwand eines Unternehmens anzupassen


Ein notwendiger Schritt zur Stärkung der Familien ist eine Bewertung der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft durch Einführung eines „Familiensteuersplitting-Modells“ Das steigert die Kaufkraft von Familien und befreit diese aus der unterschiedlichen und ungerechten fiskalischen Behandlung von Familieneinkünften.

Um die Schwarzarbeit zu bekämpfen und neue Arbeitsplätze zu schaffen sollen Ausgaben für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gartenarbeiten, Reinigung, Kinderbetreuung, Reparaturen am Haus, Handwerksarbeiten, usw.) berücksichtigt und somit für viele Österreicher leistbar werden. Dies würde zudem einen zusätzlichen Anreiz geben, haushaltsnahe Dienstleistungen mittels Dienstleistungsscheck zu bezahlen, da somit der Nachweis einer offiziellen Beschäftigung gewährleistet ist. Bei allen anderen, nicht vom

Dienstleistungsscheck umfassten Tätigkeiten (zum Beispiel Handwerks- und Reparaturarbeiten) stellt die Absetzbarkeit darüber hinaus einen Anreiz zur offiziellen Beschäftigung dar, die der Schattenwirtschaft vorbeugt. Die daraus resultierenden Kosten müssen in Folge einer volkswirtschaftlichen Gesamtrentabilität (weniger Ausgaben für Sozialleistungen, Steuermehreinnahmen, Eindämmung der Schwarzarbeit, zusätzliche Einnahmen für Sozialversicherungen, usw.) betrachtet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Erhöhung der Kaufkraft, zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und zur Sicherung unseres Sozialstaates folgende Maßnahmen im Rahmen und im Umfeld einer Steuerreform zu berücksichtigen:

-         Beschleunigte Umsetzung einer Bundesstaatsreform, die überlappende Schnittstellen und     Doppelgleisigkeiten     zwischen     den     Gebietskörperschaften     beseitigt, Verwaltungskosten senkt und die Finanzierung von Gesundheits- und Pflegeleistungen konzentriert,

-         Aufnahme von Verhandlungen mit der Europäischen Union zur Verringerung des Nettobeitrags Österreichs,

-         Abkehr vom derzeitigen System der Finanzierung der Sozialleistungen,

-         Befreiung der Steuerzahler von der kalten Progression durch eine Inflationsanpassung der   Stufen   der   Durchschnittsteuersätze   bei   der   Ermittlung   der   jährlichen Einkommensbemessungsgrundlage,

-         Humanisierung des Steuersystems zugunsten von Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen,

-         Bewertung   der   Familie   als   Wirtschaftsgemeinschaft   durch   Einführung   eines Familiensteuersplitting-Modells,

-         Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen als Sonderausgaben.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.