609/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend Entfall des Pensionssicherungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG Höchstpension

Bei der Pensionsanpassung wurden die Beamten und ASVG-Versicherten gleichgestellt. Das war bei der seinerzeitigen Einführung des Pensionssicherungsbeitrages nicht der Fall, hat sich aber mittlerweile geändert. Daher ist auch der Pensionssicherungsbeitrag für Beamtenpensionen in seiner jetzigen Form zu überdenken.

Darüberhinaus wird im Bereich der Beamtenpensionen ein wichtiger Aspekt völlig außer Acht gelassen. Die Pensionen im öffentlich-rechtlichen Pensionssystem haben den Charakter einer Firmenpension. Viele Beamte haben deshalb äußerst niedrige Anfangsbezüge in Kauf genommen, weil beim Einstellungsgespräch die Zusage unter Hinweis auf das (damals) geltende Recht gemacht wurde, eine entsprechend bessere Pension zu erhalten.

Selbst der als kritisch bekannte Sozialrechtler Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal wird im PROFIL v. 13. Jänner 2003 zitiert: „Die Leute mussten sich in den sechziger und siebziger Jahren auslachen lassen wegen ihrer Minigehälter. Jetzt zu sagen: ,seid solidarisch und zahlt', das ist zynisch." Kein Mensch würde z.B. in der Privatwirtschaft daran denken, vertraglich fixierte Pensionszusagen nicht einzuhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einen Entfall des Pensionssicherungsbeitrages für Beamtenpensionen vorsieht."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.