615/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.03.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky, Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Neuorientierung des Ersatzes der Fahrtkosten für Pendler

Der Autofahrer ist aus bekannten Gründen eine tragende Säule unserer Staatsfinanzen geworden und sieht sich selbst nicht ohne Grund immer mehr als Melkkuh der Staatsfinanzen.

Zweifellos liegt es im Interesse Österreichs, mehr als bisher öffentliche Verkehrsmittel zur Auslastung zu bringen. Nicht überall in Österreich stehen aber leistungsfähige öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung. Ein großer Teil der Arbeitnehmer ist daher nach wie vor auf das private Fahrzeug angewiesen.

Eine völlige Neuorientierung des Ersatzes der Fahrtkosten für Pendler ist ein Gebot der Stunde. Auch der unselbständig Beschäftigte soll so wie der Unternehmer seine berufsbedingten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz in voller Höhe bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte für eine Neuorientierung des Ersatzes der Fahrtkosten für Pendler zu setzen, die es unselbständig Beschäftigten ermöglicht, ihre berufsbedingten Fahrtkosten zum und vom Arbeitsplatz bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen zu können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.