63/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DDr. Niederwieser
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes
Das Bauträgervertragsgesetz
in der geltenden Fassung (BTVG 1997) weist zahlreiche
Schutzlücken bzw. legislative
Defizite auf. Dies belegen zahlreiche Probleme und Beschwerden
nach Bauträgerkonkursen. Geschädigte bei einem Bauträgerkonkurs
sind die gutgläubige
WohnungskäuferInnen sowie andererseits unbesicherten ProfessionistInnen.
Beide trifft das so
genannte „Restrisiko“. Banken
hingegen sind vertragsrechtlich so abgesichert, dass deren
Ansprüche meist
vollständig gewahrt und sie nicht geschädigt werden. Insgesamt
handelst es sich
bei diesen Schadensfällen nicht um Einzelfälle - sie sind
vielmehr durch das System des BTVG
vorprogrammiert. Das Problem: Konkurse von Bauträgern mit zahlreichen
Geschädigten haben
österreichweit zugenommen.
In Tirol haben die Lücken des
Bauträgervertragsgesetzes mit dem Konkurs zwei der größten
Bauträger Tirols besondere Brisanz erlangt (Domizil-Baufirmen). Zahlreiche
WohnungskäuferInnen und ProfessionistInnen wurden geschädigt.
Ähnlich war die Situation in
Salzburg nach dem „Gassner-Konkurs“.
Aktuell in Wien nun der Konkurs des Wiener Bauträgers
SEG GmbH, über 200 Wohnungs- und Reihenhauskäuferinnen zittern
um ihre Ansprüche und
den Fertigstellungstermin. Strafrechtliche Schritte werden geprüft.
Die Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat daher Herrn ao.Univ.-Prof.
Dr. Helmut
Böhm von der Universität
Salzburg mit der Erstellung einer Studie beauftragt („Lücken im
Erwerberschutz beim Wohnungskauf?“).
Diese Studie belegt eindrucksvoll, dass beim Erwerb
erst zu errichtender Wohnungen keine ausreichende Sicherung von
WohnungskäuferInnen
besteht. In der mehr als 150 Seiten umfassenden Studie werden zumindest 20
Schutzlücken
belegt. Darüber hinaus wurden auch konkrete Vorschläge zur
notwendigen Gesetzesänderung
erarbeitet. Die insoweit vom Studienautor
georteten Schutzlücken decken sich weit gehend mit
den negativen Erfahrungen des VKI und der AK Konsumentenberatung in
Österreich. Eine der
gravierendsten Schwächen des Gesetzes liegt beim
grundbücherlichen Sicherungsmodell. Die
alleinige Sicherung durch grundbücherliche Maßnahmen erschienen
unzureichend.
Nachdem es sich bei den bekannt gewordenen negativen Erfahrungen in Tirol und Salzburg nicht um krasse Einzelfalle handelt, sondern diese durch das System des Gesetzes vorprogrammiert sind, besteht absoluter Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Ein diesbezüglicher Vierparteienantrag der XXII.GP, der 2005 einstimmig beschlossen wurde, konnte durch das Bundesministerium für Justiz im Sinne einer Entschließung noch nicht erledigt werden. Daher wird diese Entschließung neuerlich beantragt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Entschließung:
Die Bundesministerin
für Justiz wird ersucht, die in der Praxis aufgetretenen Probleme beim
Schutz der Erwerber von Immobilien (insbesondere vor dem Verlust ihrer
Vorauszahlungen) und
bei Ansprüchen von ProfessionistInnen zu evaluieren, mit Vertretern der
KonsumentInnen, der
Wirtschaft, der Rechtsberufe und der Rechtswissenschaft zu beraten und einen
Entwurf für eine
Novelle zum Bauträgervertragsgesetz zur allgemeinen Begutachtung zu
versenden. Bei diesen
Arbeiten möge Bedacht genommen werden, dass einerseits allenfalls
bestehende Schutzlücken
soweit wie möglich geschlossen werden, dass aber andererseits die mit
einer Verbesserung der
Sicherheiten verbundenen Kosten für die Gesamtheit der Erwerber in einem
angemessenen und
vertretbaren Rahmen bleiben.
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss