63/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, DDr. Niederwieser

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes

Das Bauträgervertragsgesetz in der geltenden Fassung (BTVG 1997) weist zahlreiche
Schutzlücken bzw. legislative Defizite auf. Dies belegen zahlreiche Probleme und Beschwerden
nach Bauträgerkonkursen. Geschädigte bei einem Bauträgerkonkurs sind die gutgläubige
WohnungskäuferInnen sowie andererseits unbesicherten ProfessionistInnen. Beide trifft das so
genannte „Restrisiko“. Banken hingegen sind vertragsrechtlich so abgesichert, dass deren
Ansprüche meist vollständig gewahrt und sie nicht geschädigt werden. Insgesamt handelst es sich
bei diesen Schadensfällen nicht um Einzelfälle - sie sind vielmehr durch das System des BTVG
vorprogrammiert. Das Problem: Konkurse von Bauträgern mit zahlreichen Geschädigten haben
österreichweit zugenommen.

In Tirol haben die Lücken des Bauträgervertragsgesetzes mit dem Konkurs zwei der größten
Bauträger Tirols besondere Brisanz erlangt (Domizil-Baufirmen). Zahlreiche
WohnungskäuferInnen und ProfessionistInnen wurden geschädigt. Ähnlich war die Situation in
Salzburg nach dem „Gassner-Konkurs“. Aktuell in Wien nun der Konkurs des Wiener Bauträgers
SEG GmbH, über 200 Wohnungs- und Reihenhauskäuferinnen zittern um ihre Ansprüche und
den Fertigstellungstermin. Strafrechtliche Schritte werden geprüft.

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat daher Herrn ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut
Böhm von der Universität Salzburg mit der Erstellung einer Studie beauftragt („Lücken im
Erwerberschutz beim Wohnungskauf?“). Diese Studie belegt eindrucksvoll, dass beim Erwerb
erst zu errichtender Wohnungen keine ausreichende Sicherung von WohnungskäuferInnen
besteht. In der mehr als 150 Seiten umfassenden Studie werden zumindest 20 Schutzlücken
belegt. Darüber hinaus wurden auch konkrete Vorschläge zur notwendigen Gesetzesänderung
erarbeitet. Die insoweit vom Studienautor georteten Schutzlücken decken sich weit gehend mit
den negativen Erfahrungen des VKI und der AK Konsumentenberatung in Österreich. Eine der
gravierendsten Schwächen des Gesetzes liegt beim grundbücherlichen Sicherungsmodell. Die
alleinige Sicherung durch grundbücherliche Maßnahmen erschienen unzureichend.


Nachdem es sich bei den bekannt gewordenen negativen Erfahrungen in Tirol und Salzburg nicht um krasse Einzelfalle handelt, sondern diese durch das System des Gesetzes vorprogrammiert sind, besteht absoluter Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Ein diesbezüglicher Vierparteienantrag der XXII.GP, der 2005 einstimmig beschlossen wurde, konnte durch das Bundesministerium für Justiz im Sinne einer Entschließung noch nicht erledigt werden. Daher wird diese Entschließung neuerlich beantragt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die in der Praxis aufgetretenen Probleme beim
Schutz der Erwerber von Immobilien (insbesondere vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen) und
bei Ansprüchen von ProfessionistInnen zu evaluieren, mit Vertretern der KonsumentInnen, der
Wirtschaft, der Rechtsberufe und der Rechtswissenschaft zu beraten und einen Entwurf für eine
Novelle zum Bauträgervertragsgesetz zur allgemeinen Begutachtung zu versenden. Bei diesen
Arbeiten möge Bedacht genommen werden, dass einerseits allenfalls bestehende Schutzlücken
soweit wie möglich geschlossen werden, dass aber andererseits die mit einer Verbesserung der
Sicherheiten verbundenen Kosten für die Gesamtheit der Erwerber in einem angemessenen und
vertretbaren Rahmen bleiben.

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss