632/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 11.03.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag:

 

der Abgeordneten Veit Schalle, Ursula Haubner

und Kollegen

 

betreffend wirksame Reduzierung des Schadstoffausstoßes von Neuwagen durch Festlegung langfristig sinkender Emissionsgrenzen und explizite Erarbeitung des im Emissionshöchstmengengesetz-Luft (EG-L) vorgesehenen  Maßnahmepakets.

 

Die Reduktion von Luftschadstoffen ist von essentieller Bedeutung, um die Umwelt und die Gesundheit zu schützen. Der Verkehr gilt als Hauptverursacher von Feinstaub, Stickstoffoxiden (NOx)2, Kohlenstoffdioxid (CO2) und Schwefeldioxiden (SO2).Um der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung entgegenzuwirken sollte das Hauptaugenmerk in der Fahrzeugtechnikentwicklung auf den Fortschritt durch Forschung und Technik liegen. Bisher bekannt sind alternative Antriebssysteme wie Elektro- oder Hybridfahrzeuge, mit Erdgas betriebene Fahrzeuge und die Verwendung alternativer Kraftstoffe wie Bio- oder schwefelfreie Kraftstoffe, die seit 2006 flächendeckend in Österreich erhältlich sind. Auch die Abgasnachbehandlung, durch die Einführung von NOx- Speicherkatalysatoren für Dieselfahrzeuge, kann eine Reduktion der Schadstoffemissionen. Viel versprechende Ansätze gibt es auch im Wasserstoffeinsatz als Brennzelle und Verbrennungsmotor.

 

Die von der Bundesregierung beschlossene „Ökologisierung“ der Normverbrauchsabgabe ist in erster Linie ein Abkassieren der Regierung beim ohnehin schon finanziell belasteten Autofahrer (MöSt- und Vignettenpreiserhöhung, ungebremste Treibstoffpreisanstiege), getarnt als Anreiz zum Klimaschutz mit kaum nennenswerten ökologischem Lenkungseffekt. Laut Berechnungen der Fahrzeugindustrie (nach heutigen Normverbrauchswerten) sind durch das geplante Bonus-Malus System 33 Millionen Euro im Bonusbereich, aber  54 Millionen im Malus-Bereich, somit also ein Gewinn von ca. 20 Millionen an Steuergeldern zu erwarten. Ein Bonus-Malus System ändert nichts an der Tatsache , dass es, laut Österreichischem Fahrzeughandel, nach wie vor Autos mit hohem CO2  Ausstoß geben wird (¼ der insgesamt 4,2 Millionen Fahrzeuge in Österreich sind älter als zehn Jahre) Eine weitere Besteuerung der Autofahrer ist der falsche Ansatz, stattdessen sollte die Weiterentwicklung der Technik durch Forschung  forciert werden. Nur so kann eine langfristige und effiziente Möglichkeit der Reduktion der Schadstoffemissionen gewährleistet werden. Eine nachhaltige Senkung  könnte vor allem durch langfristige Staffelung der maximal zulässigen Schadstoffgrenzen auf das technisch Machbare erreicht werden.

 

Sinnvoll erscheint eine deutliche Verringerung der Luftschadstoffbelastung über eine Vielzahl von Maßnahmen zu erreichen, die über den Bereich Verkehr hinausreichen und weitere Belastungsquellen wie Industrie, Gewerbe und Hausbrand betreffen. Durch das Emissionshöchstmengengesetz-Luft (EG-L, BGBl. I. NR/34/2003) hat die Bundesregierung ein Programm zur fortschreitenden Verminderung der nationalen Emissionen (§ 6,- Art. 1) von SO2, VOC, Ammoniak und NOx zu erstellen, welches das Ziel hat, bis Ende 2010 die Emissionshöchstmenge der genannten Schadstoffe einzuhalten oder zu unterschreiten. Die Bundesregierung ist bei der Erstellung jenes Programms, insbesondere bei der Formulierung d konkreter Programme auf Bundesebene aber bis dato säumig.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird ersucht :

 

  1. sich in der Europäischen Union vehement dafür einzusetzen, dass der zulässige Schadstoffausstoß neu zugelassener Fahrzeuge langjährig gestaffelt – und damit planbar – auf das technisch mögliche Minimum gesenkt wird und-

 

 

  1. die Versäumnisse bezüglich der  Konkretisierung der obligatorischen Maßnahmenpakete zur Reduktion von NOx Emissionen, gemäß EG-L, mit dem Ziel der Einhaltung der dort verankerten Grenzwerten bis spätestens 30. Juni 2008, nachzuholen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, 11.03.2008