636/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 11.03.2008
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gradauer, Zanger und
weiterer Abgeordneter
betreffend Reduktion der Mehrwertsteuer für alle Heiz- und Brennmaterialien von 20% auf 10%
Die durchschnittliche Jahresinflationsrate betrug in Österreichs im Jahr 2007 rund 2,2%. Allerdings stieg sie zu Jahresende drastisch an und erreichte im Dezember 2007 mit einer Steigerungsrate von 3,6% bzw. 3,3% im Jänner 2008 ihren Höhepunkt. Jene Bereiche, die für den Großteil der Haushalte ihre Grundversorgung darstellen, waren am meisten vom Preisanstieg gekennzeichnet: Die Preise für Nahrungsmittel, Mieten und vor allem für Energie sind deutlich stärker angestiegen als andere Komponenten des Verbraucherpreisindex (VPI). So betrug die Jahresinflationsrate 2007 in den Kategorien Wohnen und Energie 4,6%, jene der Lebensmittel 4,1%. Das sind gerade jene Bereiche, die vor allem einkommensschwache Haushalte, Mehrkinderfamilien und Pensionisten besonders treffen.
Die Mehrwertsteuer wirkt regressiv, sinkt mit steigendem Einkommen. Dies führt zu einer Schieflage der Verteilungswirkung bei der indirekten Steuer. Das Kernproblem der Mehrwertsteuer ist, dass die unteren Einkommensschichten stärker belastet werden als die oberen Einkommensschichten.
Da die Energiepreise weiter hoch bleiben, steigen auch die Einnahmen über die Mehrwertsteuer und daher ist es nur mehr als gerecht, wenn dieser Mehrerlös an die Bürger zurückgegeben wird.
Deshalb ist eine Reduktion der Mehrwertsteuer für Heiz- und Brennmaterialien vorzunehmen. Von dieser Maßnahme profitieren alle, am meisten jedoch die kleinen und mittleren Einkommen. Dies wäre ein klares Signal in Richtung Entlastung der österreichischen Bürger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die zur Folge hat, dass die eingehobene Mehrwertsteuer auf alle Heiz-und Brennmaterialien von derzeit 20 Prozent auf 10 Prozent halbiert wird."
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zu zuweisen