637/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hauser, Themessl, Gradauer und

weiterer Abgeordneter

betreffend Arbeitsmaschinendieselvergütung

Da Land- und Forstwirte, vorwiegend auf nicht öffentlichen Straßen bzw. Flächen fahren, sind sie von der Mineralölsteuer befreit bzw. zur Rückerstattung berechtigt. Ähnliche Lösungen sollten dringend zur Sicherung der heimischen Wirtschaft auch für Erdbewegungsgeräte und Pistenraupen sowie sonstige vorwiegend nicht für den Verkehr auf Straßen, sondern für die Arbeit auf Betrieben und Baustellen eingesetzte, fahrbare Arbeitsmaschinen beschlossen werden.

Die von der FPÖ geforderte Arbeitsmaschinendieselvergütung stellt, wie die Agrardieselvergütung, eine Steuervergünstigung nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom räumt den Mitgliedstaaten in Artikel 15 die Möglichkeit ein, für die Landwirtschaft reduzierte Verbrauchsteuersätze anzuwenden. Die Notifikation nach Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag erfolgte durch das BMF.

Das Zollamt Wien soll, wie im Fall der Agrardieselvergütung, gemäß § 7a Abs. 5 Mineralölsteuergesetz 1995, als zuständige Behörde fungieren. Da sich das Zollamt Wien für bestimmte Aufgaben geeigneter Dritter bedienen kann, schlägt die FPÖ vor, dass die Wirtschaftskammer zur Entgegennahme und Erfassung der Anträge sowie zur Kontrolle ermächtigt wird. Das BMWA ermittelt die zu vergütenden Beiträge und übermittelt die Ergebnisse dem Zollamt Wien. Dieses genehmigt die Anträge und zahlt die Vergütungsbeiträge aus.

Diese Zahlungen sollen entweder pauschal nach Betriebsstunden (Pauschalverfahren) oder aufgrund vorgelegter Tankrechnungen (Vergütungsverfahren) ausbezahlt werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Befreiung von der Mineralölsteuer für Erdbewegungsgeräte (Bagger, Lader) und Arbeitsmaschinen (Pistenraupen) vorsieht, wie diese auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen gilt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zu zuweisen.