638/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Rädler, Anita Fleckl, Ridi Steibl

und KollegInnen

betreffend Sicherheit von Kinderspielzeug - Nationale und Europäische Initiativen

Das letzte Jahr war weltweit für die Spielzeugindustrie und den -handel sicherlich eines der schwierigsten in den letzten Jahren: 2007 kam es wegen gravierender Sicherheitsmängel zu zahlreichen „freiwilligen“ Rückrufaktionen bei Kinderspielzeug. Millionen von Artikeln mussten auch in Europa von Spielwarenkonzernen wie Mattel oder Toys „R“ Us zurückgenommen werden, obwohl diese Produkte das „CE-Zeichen“ trugen. Kinderspielzeug darf in Europa grundsätzlich nur dann verkauft werden, wenn dieses der europäischen Spielzeugnorm EN 71 entspricht und mit dem europäischen Zeichen „CE“ versehen ist. Trotz dieser Kennzeichnung kam es auch in Europa zu Zwischenfällen und damit zu zahlreichen Rückrufaktionen (z.B. Serien „Fisher Price“, „Polly Pocket“, „Doggie Day Care“ und „Barbie“).

So lösten sich beispielsweise bei Serienartikeln kleine Magnete, die von Kindern auch verschluckt wurden. Spielzeugautos (z.B. der Serie „Cars Sarge“) waren wiederum mit gesundheitsschädlicher, bleihaltiger Farbe angemalt. Damit wurde auch deutlich, dass das  CE-Zeichen nur eine Scheinsicherheit vermittelt und kein Sicherheitszeichen darstellt. Weitere Beispiele von Rückrufaktionen: selbstentzündliches Kinderspielzeug (z.B. Lichtschwert); giftige Magnetspielzeuge; giftige Kunststoffperlen; kanzerogene Farbstoffe im Kinderspielzeug; bleihaltige Babylätzchen; bleihaltige Farben in Spielzeugautos; Buntstifte mit giftiger Farbe; Barbiepuppen mit bleihaltiger Farbe.

Die Marktüberwachung von Kinderspielzeug erfolgt in Österreich im Rahmen der Vollziehung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG),  wodurch auch die gute Infrastruktur der Lebensmittelaufsicht genützt werden kann. Grundsätzlich ist es Sache der Lebensmittelaufsicht, Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen auch bei Spielzeug durchzuführen.

 

„In Österreich bekanntgewordene Rückrufaktionen durch Unternehmer betrafen

beispielsweise die Firma Mattel mit mehreren fehlerhaften Kinderspielwaren, darunter

Magnetspielzeug, Barbie-Puppen, Bindeez Spielzeugperlen, Aqua Dots sowie

„Waldbewohner“ (Tierfiguren aus Kunststoff).

Aufgrund der Unternehmerpflichten des LMSVG erfolgten Maßnahmen des Unternehmers

wie z.B. Außer-Verkehr-Setzung meist freiwillig.

Insgesamt wurden 10 Rückrufaktionen von bedenklichen Spielwaren im Jahr 2007

durchgeführt und behördlich überwacht. Diese betrafen:

Magnetspielzeug

Kinderspielzeug - Verdacht der Versetzung mit Drogen

Militärspielware

Servietten

Buch für Kleinkinder mit zu hohem Azofarbstoffgehalt

Diverse Puppen mit losen Kleinteilen

Jo Jo Bälle mit gefährlichen bzw. abbrechenden Kleinteilen“

(Quelle: AB2635/XXIII GP vom 07.02.2008)

In einer Entschließung erinnerte bereits Anfang Oktober 2007 das EU-Parlament daran, dass im Jahr 2006 ein Viertel aller aus dem Verkehr gezogenen Produkte Kinderspielzeug waren, 48 Prozent aller beanstandeten Waren in China hergestellt wurden und bei weiteren 17 Prozent das Herkunftsland nicht mehr ermittelt werden konnte.

Gefordert wurde daher vom Europäischen Parlament die EU-Spielzeug-Richtlinie zu überarbeiten und die Einführung eines gemeinsamen europaweiten Gütesiegels für die Produktsicherheit und Qualität zu prüfen. Zurzeit gibt es in Europa kein allgemein verbindliches Gütezeichen für die Sicherheit und Qualität von Spielzeug.                          Auch die deutsche Verbraucherschutzministerkonferenz (13./14.September 2007) sah absoluten Handlungsbedarf beim Schutz von Kindern vor nicht sicherem Spielzeug. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle mit gesundheitsgefährdenden Materialen bei importierten Spielwaren aus China sind deutliche Verbesserungen im Interesse des gesundheitlichen Konsumentenschutzes nötig. Zuletzt warnte auch die EU-Kommission kurz vor Weihnachten vor Billigspielzeug aus Asien und kündigte neue gesetzliche Vorschriften an.                        80 Prozent der in Österreich und Deutschland verkauften Spielwaren werden in China hergestellt. Diese Produkte müssen in der EU auch das CE-Zeichen tragen.

Allerdings versichert der Hersteller damit nur, dass er sich an europäische technische Normen und Sicherheitsstandards (d.h. an die Spielzeug-Richtlinie (88/378/EWG)) hält. Hersteller oder Importeure verleihen sich dieses Zeichen selbst, unabhängige Überprüfungen von externen Organisationen sind bei diesem Informationssystem nicht vorgesehen. Davon profitieren gerade gewissenlose Hersteller und Importeure, die dieses Zeichen auf unsichere und gefährliche Produkte anbringen. Alle europäischen Konsumentenschutzorganisationen sehen darin die große Sicherheitslücke:

Das CE-Zeichen ist damit kein Sicherheits- und Qualitätssiegel, sondern eine nicht überprüfte Selbsterklärung (Konformitätserklärung) des Herstellers oder Importeurs. Eine Überprüfung dieser Kennzeichnung durch eine unabhängige Organisation gibt es jedenfalls nicht.

Anders ist die Situation beispielsweise beim deutschen GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“), das eine Baumeisterüberprüfung durch eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle, wie etwa den TÜV garantiert.

Die Vorschriften der europäischen Spielzeug-Richtlinie sind nicht mehr zeitgemäß. Auch aus Sicht des österreichischen Gesundheitsressorts ist Reformbedarf gegeben, die 20 Jahre alte Richtlinie sollte präzisiert und in ihren wesentlichen Passagen vollzugsorientiert gestaltet werden.

Auch international steht außer Streit, dass die für Spielzeug gültigen EU-Bestimmungen verschärft und ein bedingungsloses Verbot für bestimmte gefährliche Chemikalien vorgesehen werden muss. Blei oder krebserregende Substanzen, die derzeit noch im  Spielzeug enthalten sein dürfen, müssen verboten werden. Hier greift auch die neue Chemikalienrichtlinie REACH nicht, da diese nur für in der EU hergestellte Waren gilt, nicht aber für Importe aus China und anderen Drittstaaten.

Die nun bekanntgewordenen Vorschläge der Europäischen Kommission zur Änderung der Spielzeugrichtlinie müssen allerdings abgelehnt werden. Weder die Empfehlungen des EU-Parlaments noch die Ergebnisse der öffentlichen Diskussion um die Sicherheit von Kinderspielzeug wurden in diesem Vorschlag entsprechend berücksichtigt. So ist der Einsatz gefährlicher Substanzen nicht generell verboten, sondern soll dann erlaubt sein, wenn diese eine Risikoprüfung durchlaufen und keine sicheren Alternativen vorliegen. Auch der Zusatz allergener Duftstoffe ist nicht per se verboten, für Blei und Quecksilber wurden lediglich die Grenzwerte verschärft.

 

Warum die Kommission den Einsatz gefährlicher Substanzen in Spielzeug nicht ohne wenn und aber verbietet, ist den europäischen Verbraucherorganisationen schleierhaft.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht,

1.          gegenüber der EU-Kommission und im Rat die Novellierung und Verschärfung der EU-Spielzeug-Richtlinie aktiv zu unterstützen und sicherzustellen, dass gefährliche Chemikalien im Spielzeug, wie z.B. alle krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe verboten werden;

2.    auf europäischer Ebene die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels für Sicherheit und Qualität von Produkten (ergänzend zum CE-Zeichen) zu prüfen, das von unabhängigen Stellen vergeben und geprüft werden kann;

3.          sich dafür einzusetzen, dass das EU-Zeichen „CE" bei Spielzeug nur dann angebracht werden darf, wenn die europäischen Anforderungen (Konformität) auch tatsächlich eingehalten und diese von unabhängigen Stellen überprüft werden;

4.          die österreichischen Handelsunternehmen aufzufordern, stärker als bisher ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bei Spielzeug auch durch Eigenkontrolle zu gewährleisten und deren Ergebnisse zu dokumentieren;

5.          für eine verpflichtende Angabe des Importeurs in den EU-Raum einzutreten, womit behördliche Kontrollen erleichtert werden;

6.          die Zusammenarbeit und die gegenseitige Informationsverpflichtungen zwischen den Zollbehörden und der Lebensmittelaufsicht neu zu regeln;

7.        einen österreichweiten Überwachungsplan als ein Instrument für eine verstärkte und gezielte Kontrolle von Kinderspielzeug zu entwickeln; damit sollen die Kontrollen der Lebensmittelaufsicht verstärkt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Konsumentenschutzausschuss