640/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 13.03.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde
betreffend einmalige Gestenzahlung in der Höhe von 5.000 Euro für die Opfer des Nationalsozialismus
Im Jänner 2001 wurde von der Republik Österreich das Washingtoner Abkommen unterzeichnet, im Dezember 2005 wurde die erforderliche Rechtssicherheit beschlossen. Nach mehr als sieben Jahren Entschädigungsfonds und eineinhalb Jahre nach Eintreten des Rechtsfriedens wurden erst 9.680 Vorauszahlungen der rund 20.000 Anträge laut Statistik (Quelle: Nationalfonds) vom 4. März 2008 geleistet. Zahlreiche Holocaustüberlebende konnten diese Auszahlung nicht mehr erleben - und sollte die Bearbeitung der Anträge und Auszahlungen mit ähnlicher Geschwindigkeit vor sich gehen, ist zu befürchten, dass nur mehr wenige Hundert die Zahlung und nicht nur die Vorauszahlung erleben werden. Wie es derzeit aussieht, werden auch 2008 die Zahlungen noch nicht abgeschlossen sein.
Die Bundesregierung hat aus Anlass des 70. Jahrestages des „Anschlusses“ Österreichs an das Deutsche Reich - laut APA vom 27. 2. 2008 - eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für WiderstandskämpferInnen und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene beschlossen. Dabei soll der BezieherInnenkreis einmal mehr rein auf die bereits anerkannten politischen NS-Opfer nach dem Opferfürsorgegesetz, deren Witwen und Witwer sowie Personen, die wegen sozialer Bedürftigkeit Mittel aus dem Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus bekommen haben, eingeschränkt werden und demnach nur 3.300 Personen betreffen.
Es stellt sich die Frage, warum soziale Bedürftigkeit im Zusammenhang mit nationalsozialistischer Verfolgung ein Kriterium sein soll. Ebenfalls ist nicht nachvollziehbar, dass ausschließlich anerkannte NS-Opfer nach dem Opferfürsorgegesetz unter den BezieherInnenkreis der Einmalzahlung fallen sollen. Der Zugang zu den Betroffenen über den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist richtig, muss dann aber selbstverständlich alle NS-Opfer umfassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Im Gedenken und mit Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus wird der Bundeskanzler aufgefordert, rasch eine Regierungsvorlage für eine einmalige Gestenzahlung in der Höhe von 5.000 Euro vorzulegen.
Alle noch lebenden NS-Opfer und WiderstandskämpferInnen, dazu zählen neben den politisch Verfolgten selbstverständlich auch die rassisch Verfolgten, die Wehrmachtsdeserteure, die Homosexuellen, die „Asozialen“ und die Zwangssterilisierten, sollen möglichst unbürokratisch und schnell die Gestenzahlung noch vor Ende des Gedenkjahres 2008 erhalten. Die Adressdatei des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist dafür ein realistischer Zugang.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.