642/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 13.03.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Zwerschitz, Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die rezeptfreie Abgabe der Pille danach

 

 

2006 gab es in Österreich 2892 Geburten bei Minderjährigen (4 % der Geburten). In Österreich bekommen etwa 12 von 1000 Teenagern Kinder; dazu kommen noch die vielen Schwangerschaften, die abgebrochen werden.

92 % der schwangeren Frauen unter 18 Jahren wurden ungeplant schwanger, 60 % aller minderjährigen Schwangerschaften enden mit einem Abbruch.

Eine Vielzahl dieser Tragödien ließe sich verhindern, hätten die jungen Menschen rezeptfreien Zugang zur „Pille danach“. Dieses Notfallmedikament – das im Übrigen keinesfalls die Verwendung konventioneller Verhütungsmittel wie Kondomen ersetzen soll – verhindert die Einnistung der Eizelle in der Gebärmutter. Es existieren keine medizinischen Gegenanzeigen, auch eine gynäkologische Untersuchung vor der Einnahme ist nicht nötig.

In bereits 14 europäischen Ländern ist die „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich. In Österreich hingegen ist die Versorgung speziell in ländlichen Gebieten unzureichend, und in der Diskussion um die rezeptfreie Abgabe des Medikaments schwingen bedenkliche religiöse Untertöne mit, insbesondere dann, wenn damit argumentiert wird, in Österreich würden ohnehin schon zu wenig Kinder geboren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zur rezeptfreien Abgabe des Medikaments zu prüfen und im Anschluss daran Maßnahmen einzuleiten, die die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ ermöglichen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.