669/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 13.03.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Veit Schalle, Ing. Peter Westenthaler
Kollegin und Kollegen
betreffend dringend notwendige Maßnahmen zur Erreichung einer F&E-Quote von 3 % bis 2010
Österreich hat in den vergangenen Jahren bei Forschung, Innovation und Technologie einen enormen Aufholprozess hingelegt und bei der F&E-Quote entscheidende Fortschritte gemacht. Dieser Trend ist besonders ab dem Jahr 2000 ganz markant sichtbar:
1999: 1,88 % des BIP
2000: 1,91 % des BIP
2001: 2,03 % des BIP
2002: 2,12 % des BIP
2003: 2,23 % des BIP
2004: 2,24 % des BIP
2005: 2,42 % des BIP
2006: 2,47 % des BIP
2007: 2,54 % des BIP
Die F&E-Quote lag 2006 bei 2,47 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). 2007 liegt Österreich mit Gesamtausgaben von 6,834 Milliarden Euro bei 2,54 Prozent des BIP und damit über dem EU-Durchschnitt. Der Aufholprozess wurde also erfolgreich abgeschlossen.
Bis 2010 will die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden, drei Prozent des BIP sollen im Jahr 2010 in Forschung und Entwicklung fließen.
Bundesminister Hahn (Austria Innovativ 1/2007): „Ziel ist es im Europavergleich unter die Top drei zu kommen. Wir müssen auf Augenhöhe mit Finnland, Schweden und Dänemark sein. Ich will in einem Dialog mit Wissenschaft, Wirtschaft und der breiten Öffentlichkeit sicherstellen, dass Österreich das Ziel bis 2010 die Forschungsquote auf drei Prozent des BIP zu heben umsetzen kann.“
Regierungsprogramm: „Schaffung eines weltweit wettbewerbsfähigen Innovationsumfeldes (Forschung und Entwicklung, Bildung); Anhebung der Forschungs- und Entwicklungsquote auf kurzfristig 3 % des BIP bis 2010, und qualitative Verbesserung der Forschungs- und Entwicklungspolitik.“
Um dieses Ziel zu erreichen ist jedoch eine weitere Verstärkung der Anstrengungen sowohl der öffentlichen Hand als auch der Wirtschaft unumgänglich. Dafür wird es notwendig sein, die öffentlichen Mittel künftig auf die wirtschaftsorientierte Forschung zu fokussieren. Nur auf diesem Wege kann eine entsprechende Hebelwirkung für private F&E-Investitionen erreicht werden, welche einen wichtigen Bestandteil der österreichischen Innovationslandschaft darstellen und ohne deren Beitrag es schwierig wird, das Drei-Prozent-Ziel und die angestrebte Verteilung der F&E-Aufwendungen zwischen privat und öffentlich im Verhältnis 2:1 zu erreichen.
Die Erreichung einer F&E-Quote von 3% des BIP ist eine wesentliche Voraussetzung um zukünftiges Produktivitäts- und somit Wirtschaftswachstum zu gewährleisten. Aber genau so wichtig ist es, gerade im Forschungsbereich Effizienz und Effektivität des Mitteleinsatzes im Auge zu behalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 30. Juni 2008 Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die wie im Regierungsprogramm versprochen eine F&E Quote von 3% des BIP bis 2010 sicherstellen und jedenfalls folgende Maßnahmen beinhalten:
· Sicherstellung weiterer Sondermittel (Offensivmittel) für Forschung und Entwicklung (F&E)
Die Offensivmittel müssen über den zugesagten Budgetrahmen 2006 hinaus bis mindestens 2010 erweitert werden, um ein Signal in der Forschungslandschaft zu setzen (Absicherung für Unternehmen). Dabei ist sicherzustellen, dass zur weiteren Intensivierung der Forschung die bisherigen 30 Mio. € für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) sichergestellt werden. Gerade die Bemühungen und die gute Arbeit auf dem Gebiet der Forschungsfinanzierung der vergangenen Jahre müssen weitergeführt werden, um das Ziel einer 3 % - F&E-Quote bis 2010 zu erreichen.
· Bündelung der Forschungskompetenzen
Grundlagenforschung und angewandte Forschung in einer Kompetenz.
· Verstärkte Forschungskooperationen
Wo die Republik Österreich im direkten Einflussbereich steht, müssen Forschungskooperationen erweitert werden.
· Bessere Vernetzung der regionalen Forschungsförderungsgesellschaften
Die Zusammenarbeit der Institutionen in den einzelnen Bundesländern muss gestärkt und Doppelgleisigkeiten müssen beseitigt werden. Zentrale Koordinationsfunktion durch die Forschungsförderungsgesellschaft.
· Zusätzliche Steuerliche Anreize für Forschung
Neben der direkten Forschungsförderung müssen zusätzliche steuerliche Anreize (indirekte Forschungsförderung) geschaffen werden. Dabei geht es vor allem darum, dass starre österreichische Steuersystem umzuwandeln, um mehr Privatkapital für Forschungsförderung lukrieren zu können:
· Steuerfreistellung von Stiftungserlösen, die für Forschungszwecke verwendet werden
· steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Forschungseinrichtungen
· Humanressourcen
Derzeit gibt es noch immer einen Forschermangel in Österreich - vor allem im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich, hier insbesondere an weiblichen Forscherinnen. Es muss daher unser Bestreben sein, die junge Generation für Forschung zu interessieren, Frauen für Forschung zu gewinnen und deren Potential optimal zu nutzen.
· Sensibilisierung für Forscherberufe (verstärkte Berücksichtigung am Lehrplan, Forcierung von naturwissenschaftlichen und technischen Fächern)
· Bessere Förderung von begabten Schülern
· Berücksichtigung in der Berufsinformation“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.
Wien, am 13. März 2008