670/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am
13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Darmann, Dolinschek
Kollegin und Kollegen
betreffend Kostenersatz durch den jeweiligen Verursacher für Alarmstarts von
österreichischen Militärflugzeugen
Am Samstag den 9. Februar ist
von Graz-Thalerhof aus ein Alarmstart einer Rotte F-5
Flugzeuge des österreichischen
Bundesheeres zur Identitätsfeststellung eines nicht
registrierten Flugzeuges erfolgt. Schließlich stellte sich heraus, dass
es sich um eine Boeing
737 der serbischen Fluggesellschaft JAT gehandelt hat, deren Pilot schlicht und
einfach
vergessen hatte, den Transponder
einzuschalten, der zur Identifizierung von Flugzeugen vom
Boden aus dient.
Durch diesen so genannten „No Radio
Control-Flug“, der laut Aussagen aus dem
Bundesministerium für
Landesverteidigung, „nichts Außergewöhnliches“
darstellt, sondern
„öfter vorkommt“, sind dem Bundesministerium für
Landesverteidigung nicht unerhebliche
Kosten entstanden.
Unabhängig von der Frage, wie oft solche
Vorfälle durch welche Fluglinien verursacht
werden, sollte jedenfalls die
Übernahme der Kosten durch die verursachenden Fluglinien ins
Auge gefasst werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister
für Landesverteidigung wird aufgefordert, im Einvernehmen mir der
Bundesministerin für europäische
und internationale Angelegenheiten eine Regelung zu
schaffen, die eine Übernahme der Kosten für Alarmeinsätze zur
Identifizierung von
Flugzeugen, durch die jeweiligen Verursacher sicherstellt.“
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Landesverteidigung
beantragt.