670/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Dolinschek

Kollegin und Kollegen

betreffend Kostenersatz durch den jeweiligen Verursacher für Alarmstarts von

österreichischen Militärflugzeugen

Am Samstag den 9. Februar ist von Graz-Thalerhof aus ein Alarmstart einer Rotte F-5
Flugzeuge des österreichischen Bundesheeres zur Identitätsfeststellung eines nicht
registrierten Flugzeuges erfolgt. Schließlich stellte sich heraus, dass es sich um eine Boeing
737 der serbischen Fluggesellschaft JAT gehandelt hat, deren Pilot schlicht und einfach
vergessen hatte, den Transponder einzuschalten, der zur Identifizierung von Flugzeugen vom
Boden aus dient.

Durch diesen so genannten „No Radio Control-Flug“, der laut Aussagen aus dem
Bundesministerium für Landesverteidigung, „nichts Außergewöhnliches“ darstellt, sondern
„öfter vorkommt“, sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung nicht unerhebliche
Kosten entstanden.

Unabhängig von der Frage, wie oft solche Vorfälle durch welche Fluglinien verursacht
werden, sollte jedenfalls die Übernahme der Kosten durch die verursachenden Fluglinien ins
Auge gefasst werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, im Einvernehmen mir der
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten eine Regelung zu
schaffen, die eine Übernahme der Kosten für Alarmeinsätze zur Identifizierung von
Flugzeugen, durch die jeweiligen Verursacher sicherstellt.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Landesverteidigung
beantragt.