676/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 09.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Entwertung bzw. Vernichtung des Typenscheins bei Pkw-Wracks (Total-Havarien)
2003 wurde in Österreich von den Versicherungen die so genannte Restwertbörse, besser bekannt als Wrackbörse, installiert, in der Versicherungen Totalschäden anbieten können.
Total havarierte Autos, also echte Wracks, werden in der Wrackbörse oft zu weit überhöhten Preisen angekauft. Laut Vertretern der Kfz-Innung und des Fahrzeughandels liegt die Vermutung nahe, dass es in diesen Fällen den Käufern um den Typenschein geht. Das passende Auto wird in der Folge „dazu gestohlen“ – bzw. wird für zuvor gestohlene Fahrzeuge desselben Typs mit dem von einem passenden Wrack organisierten Typenschein die weitere Vermarktung erleichtert.
Erst jüngst hat sich erneut ein eindeutiges Beispiel dafür ereignet: Nach einem schweren Unfall - mit Todesfolge für einen der beiden Fahrzeuginsassen – fand das verbliebene Wrack (Dach von der Feuerwehr bei der Insassenbergung völlig aufgeschnitten, Front völlig zerstört, ...) mit einem Restwert für einzelne Heckteile von maximal 500 € für den mehr als siebenfachen Preis von 3.600 € einen Käufer in der Wrackbörse! Es handelte sich bei diesem Fahrzeug um einen 3er-BMW geringen Alters – somit um ein Fahrzeug, für das erklärtermaßen ein florierender „Markt“ für gestohlene Fahrzeuge in Teilen Europas existiert.
Der Forderung, dass dieser Kreislauf und der „Typenschein-Handel“ wirksam unterbunden wird, indem bei Wracks der Typenschein entwertet oder vernichtet wird, ist die Politik trotz der ziemlich eindeutigen, beschriebenen Verdachtslage bisher nicht nachgekommen. Die aktuelle Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen der Grünen hat dies bestätigt und keinen Hinweis für gegen eine derartige Lösung sprechende Argumente ergeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zuzuleiten, mit der die Verpflichtung zur Entwertung bzw. Vernichtung des Typenscheins von Pkw-Wracks/Total-Havarien umgesetzt wird. Damit soll der Handel mit Typenscheinen von Pkw-Wracks/Total-Havarien aus der Restwertbörse („Wrackbörse“), der im Verdacht des Zusammenhangs mit organisierten Fahrzeugdiebstählen steht, wirksam unterbunden und so zur Eindämmung von Fahrzeugdiebstählen in Österreich beigetragen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.