678/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 09.04.2008
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der Abgeordneten Lichtenecker, Schatz, Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend teilweise Erdverkabelung der 380 kV-Leitung
Die kürzlich präsentierte Kema-Studie des Landes Salzburg sieht die Verkabelung der 380kVLeitung in sensiblen Bereichen im Bundesland Salzburg als realistisch an. Die Studie unterstützt damit die Position der Salzburger Landesregierung und des Landtages, die die 380 kV-Leitung durch das Bundesland zumindest teilverkabeln wollen. Die Ergebnisse dieser Studie sollte auch Nachbarn und Nachbarinnen anderer nicht realisierter 380-kV-Leitungsstücke (zB in der Steiermark und im Burgenland) zugute kommen.
Das derzeit geltende UVP-G erfasst nur Starkstromfreileitungen, nicht aber Erdverkabelungen (siehe UVP-G, Anhang 1 Zif 16). Ist eine Freileitung eingereicht, kann eine Erdverkabelung nicht vorgeschrieben werden, weil dies eine unzulässige Projektmodifikation (andere Sache) durch die Behörde wäre. Aus diesem Grunde liegt es an der Verbund die Teilstücke bereits als Erdverkabelungen einzureichen. Mit einer UVP-G-Novelle ist sicherzustellen, dass auch diese Erdverkabelungen einer UVP-Prüfung unterzogen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Eigentümerrechte an der Verbund/APG dafür einzusetzen, dass eine Teilverkabelung an sensiblen Stellen bei allen nicht realisierten 380-kV-Leitungen vorgesehen wird und entsprechende Anträge (neuerlich) zur Genehmigung eingereicht werden;
die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, eine entsprechende Regierungsvorlage zur Änderung des UVP-G vorzulegen, damit auch erdverkabelte Teilstücke einer 380-kV-Leitung dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz unterliegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.