680/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 09.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Schalle,

Kollegin und Kollegen

 

betreffend  Kennzeichnung von Waschmitteln, bei deren Produktion mit genmanipulierten Mikroorganismen gearbeitet wurde

 

Moderne Waschmittel wie „Persil“ (in Frankreich unter „Le Chat“ bekannt), „Dixan“ und andere haben dank Hochleistungsenzymen eine sehr gute Waschkraft bei niedriger Temperatur. Die Firma Henkel setzt auf weiße Biotechnologie, laut Fraunhofer Gesellschaft „die industrielle Produktion von organischen Grund- und Feinchemikalien sowie Wirkstoffen mithilfe optimierter Enzyme“. Henkel stellt einen Teil der benötigten Enzyme mit biotechnologischen Verfahren selbst her (Fermentation). Hierfür werden neueste Erkenntnisse aus der molekularen Genetik herangezogen. In einem Interview („Wirtschaftswoche“, 17.03.2008) bestätigt Ulrich Lehner, Vorsitzender der Henkel-Geschäftsführung, die Verwendung und den Nutzen von genmanipulierten Mikroorganismen bei der Waschmittelerzeugung.

 

Während seit 2004 die Kennzeichnung für GV-Lebens- und -Futtermitteln vorgeschrieben ist, gilt dies für viele andere Produkte nicht. Viele Konsumenten haben darüber keine Kenntnis und beziehen ihre Informationen lediglich über die Kennzeichnung am Produkt selbst. Bei vielen Waschmitteln der Firma Henkel kommt hinzu, dass sie mit dem grünen Punkt versehen sind, was von vielen Konsumenten fälschlicherweise für ein Umweltzeichen gehalten wird. Es handelt sich allerdings nur um ein Kennzeichen, dass Produktreste gesammelt, sortiert und stofflich verwertet werden können. Es trägt weder zur Müllvermeidung bei, noch gibt es Auskunft über Inhaltsstoffe oder Produktion, was vielen Konsumenten schlichtweg nicht bekannt ist. Im Sinne der Konsumenteninformation, gerade bei dem umstrittenen Thema GVO, und um dem Verbraucher die Wahlmöglichkeit zu gewähren empfiehlt sich eine Kennzeichnung, dass bei der Herstellung von Waschmittel genmanipulierte Mikroorganismen verwendet wurden. Die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung bezieht sich auf Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, nicht auf solche, die mittels gentechnisch veränderten Organismen produziert wurden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine gesetzliche Grundlage zur Kennzeichnung von Produkten, die mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen erzeugt wurden, einzusetzen und dem Nationalrat bis 31. Oktober 2008 über die Ergebnisse in Kenntnis zu setzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.

 

Wien, 9. April 2008