687/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Gradauer, Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Entlastung der kleinen und mittleren Betriebe und die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

Kleine Unternehmen sind das Rückgrat der europäischen und vor allem der österreichischen Wirtschaft. Sie sind Hauptträger der Beschäftigung und Nährboden für Geschäftsideen. Die Belange der kleinen und mittleren Unternehmungen müssen dringend - ganz oben - auf die Liste der politischen Prioritäten gesetzt werden. Kleine Unternehmen reagieren am empfindlichsten auf Veränderungen des Umfeldes, in dem sie tätig sind. Sie werden als Erste in Mitleidenschaft gezogen, wenn Unternehmen über Gebühr mit Bürokratie und Abgaben belastet werden. Und sie beginnen als Erste zu florieren, wenn die Bürokratie zurückgestutzt und Leistung belohnt wird.

Kleine Unternehmen sind als die Haupttriebfeder für Innovation, Beschäftigung sowie die soziale und lokale Integration in Österreich und Europa anzusehen. Deshalb müssen für Kleinunternehmen die bestmöglichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine Zukunft, die nachhaltig und sicher ist, braucht starke und innovative Leistungsträger. Die Freiheit und der Wohlstand jedes Einzelnen wird durch eine kraftvolle Wirtschaft garantiert.

Die FPÖ fordert daher für die Bereiche „Verwaltung und Bürokratie“ sowie „Steuern und Abgaben“ die Umsetzung weiterer Maßnahmen um jene Punkte, wie oben erwähnt, bestmöglich zu erreichen:

Verwaltung und Bürokratie

Eine zentrale Aufgabe des stattgefundenen Österreich-Konvents war es, die Strukturen für einen modernen und leistungsfähigen Bundesstaat festzulegen. Entscheidend ist dabei, dass überlappende Schnittstellen und Doppelgleisigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften beseitigt werden. Die neue Verfassung sollte Grundlage für eine umfassende Verwaltungsreform sein, welche die gemeinsamen Interessen von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch insbesondere der Steuerzahler und der Wirtschaft vereint.

Die Kosten der Unternehmer aufgrund staatlicher Informationsverpflichtungen belaufen sich mittlerweile auf über 8 Mrd. Euro jährlich. Dieser tägliche Bürokratiewahn verursacht beispielsweise bei Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeitern) Kosten von 3.750 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Bürokratie kostet Geld, verhindert Investitionen, fördert Schwarzarbeit und kostet bereits in jedem dritten Betrieb auch neue Jobs, da laut aktuellen Umfragen 38 Prozent der Kleinunternehmer mehr Personal einstellen würden, wenn die Bürokratieschraube gelockert wird.

Für den Abbau von Bürokratie gibt es unzählige Beispiele. Einige seien hier erwähnt: Streichung der Veröffentlichungsverpflichtung in der Wiener Zeitung, Abbau der Statistikflut         (Eurostat,         Interstat),         Verfahrensvereinfachungen         z.B.

Abgabenverfahrensrecht, Vereinfachung durch Vereinheitlichung des Lohnbegriffes und damit einhergehend der Lohnverrechnung, stärkere Vernetzung der Behörden, usw.

Neben einer Staats- und Verfassungsreform, die eine effiziente Verwaltung schaffen soll sind auch noch in anderen Rechtsmaterien (Anlagenrecht, Bau- und Raumordnung, Gewerbeordnung, usw.) Erneuerungen und Vereinfachungen bzw. Vereinheitlichungen herbeizuführen. Des Weiteren sind auch Eigenregieleistungen des Staates (z.B. Abfallverbände, Straßenmeistereien, Bauhöfe, Gärtnereien) -insbesondere der Kommunen - abzubauen bzw. gänzlich zu privatisieren.

Durch eine effektive Verwaltungsvereinfachung, die einen merklichen Bürokratieabbau mit sich bringt, könnten unsere heimischen Wirtschaftstreibenden massiv entlastet werden, ohne dabei an der Steuerschraube zu drehen.

Vereinfachungen der Lohnverrechnung: Allein die Tatsache, dass die Lohnsteuerrichtlinien als "Auslegungsbehelf" zum Einkommensteuergesetz rd. 1.300 Punkte umfasst, ist unzumutbar und untragbar. Die Straffung der rechtlichen Bestimmungen ist daher unumgänglich. Langfristiges Ziel sollte sein, dass jeder Arbeitnehmer selbst seine Veranlagung beim Finanzamt durchführt und der Arbeitgeber von der Lohnberechnung entlastet wird.

Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen: Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei den Gemeindeabgaben müssen Vereinheitlichungen stattfinden. Eine Reduktion der über 100 Bemessungsgrundlagen auf möglichst wenige ist anzustreben.

Steuern und Abgaben

Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages (IFB): Eine schnelllebige Zeit erfordert auch eine ständige Anpassung der Unternehmensstruktur, um wettbewerbsfähig zu sein bzw. zu bleiben. Investitionen in neue Technologien und Maschinenparks sind unumgänglich. Der IFB ist hier eine wesentliche Stütze für die Wirtschaftstreibenden.

Lohnnebenkostensenkung: Die hohe Abgabenbelastung des Faktors Arbeit stellt ein Hemmnis für die Beschäftigung dar und führt zu einem Ausweichen in Schwarzarbeit, geringfügige Beschäftigung und Schein-Selbständigkeit. Die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit (ohne Einkommenssteuer) beträgt in Österreich rd. 17,5% des BIP und liegt somit um 4 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Gemessen an der Lohn- und Gehaltssumme beträgt die Abgabenbelastung 42%, um 9 Prozentpunkte höher als in der EU. Zur Entlastung könnten IESG- und AUVA-Beitrag gesenkt werden.


Änderung der Abschreibungszeiten: Abschreibungen für schnelllebige Wirtschaftsgüter (PKW, EDV-Anlagen,...) müssen an die reale Nutzungsdauer angepasst werden.

Betrieblich genutzte Fahrzeuge: Im Bereich der betrieblich genutzten Fahrzeuge sollte die Vorsteuerabzugsfähigkeit nicht nur auf die Fiskal-PKWs beschränkt werden.

Bagatellsteuern: Nur dort wo der Staat eine Leistung erbringt, sollen Steuern und Abgaben eingehoben werden - Äquivalenzprinzip! Daher sind Kreditgebühren, Bestandsgebühren (Miet- u. Versicherungsvertrag), Gesellschaftssteuer, Feuerschutzsteuer, Bodenwertabgabe und Werbesteuer ersatzlos zu streichen.

Betriebsnachfolge: Um Österreichs Arbeitgeber Nummer 1 - die Klein- und Mittelbetriebe - zu erhalten, sind bei der Betriebsnachfolge tiefgreifende Reformen notwendig. Unter dem Gesichtspunkt, dass in den nächsten 10 Jahren mehr als 52.000 Betriebe übergeben werden - die über 440.000 Arbeitsplätze sichern -müssen Maßnahmen gesetzt werden.

Finnisches Modell: In Finnland sind Ausgaben für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar - und somit deutlich günstiger. Dadurch entstanden rd. 8.000 neue permanente Arbeitsplätze zu marktgerechten Bedingungen.

Modell: 60% des für Haushaltshilfen und haushaltsnahen Dienstleistungen (z.B. Gartenarbeiten, Reparaturen am Haus - Handwerksarbeiten, usw.) gezahlten Lohns, kann von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerabsetzbarkeit ist mit einer weiteren Obergrenze von 2.300 Euro pro Jahr gedeckelt. Die 2.300 Euro Steuerabsetzbarkeit gilt pro Person und nicht pro Haushalt! Durch die Einfachheit des Modells sind die Administrationskosten äußerst gering.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die zu einer Entlastung der kleinen und mittleren Betriebe und zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes führt.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu zuweisen.