690/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Euro-Banknoten mit Brailleschrift

Die derzeit in Umlauf befindlichen Euro-Banknoten sind für sehbehinderte oder blinde Menschen einerseits anhand der Größe, andererseits anhand der Oberflächenstruktur erkennbar, d. h., daß die Prägung der Zahl ertastet werden kann. Dies ist allerdings nur bei druckfrischen Banknoten möglich - sobald der Geldschein länger in Verwendung ist, gibt es die Möglichkeit, die Scheine auf eine dafür vorgesehen Schablone zu legen, um anhand der Größe den entsprechenden Wert zu erkennen.

Da dies aber einerseits relativ umständlich ist, und andererseits keine allzu sichere Methode ist, wäre es zweckmäßig, Euro-Banknoten zukünftig mit der Brailleschrift zu versehen, um es sehbehinderten oder blinden Menschen zu erleichtern, den Wert der Banknoten zu erkennen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, sämtliche Euro-Banknoten mit der Brailleschrift zu versehen, und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, daß die Euro-Banknoten für sehbehinderte und blinde Menschen leichter erkennbar gemacht werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.