692/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl, Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wieder-in-Kraft-setzen des Bazillenausscheidergesetzes

Mit 20. April 2002 wurden das Bazillenausscheidergesetz, StGBI Nr 153/1945 idgF, und die hiezu ergangene Durchführungsverordnung, BGBl Nr 128/1946, aufgehoben.

Damit ist die aus § 1 des Bazillenausscheidergesetzes iVm § 3 der Durchführungsverordnung sich ergebende Verpflichtung weggefallen, wonach Personen in Betrieben und Unternehmungen gem § 1 der Durchführungsverordnung nur dann zu einer Beschäftigung neu aufgenommen, erstmalig herangezogen oder weiter verwendet werden dürfen, wenn durch ein vom Amtsarzt auf Grund einer vorgenommenen Untersuchung ausgestelltes amtsärztlichen Zeugnis festgestellt  wird, dass gegen die erstmalige Beschäftigung oder gegen die Weiterverwendung keine Bedenken bestehen.

Bazillenausscheider sind Menschen, die im Stuhl, Harn oder mit dem Schweiß Krankheitserreger ausscheiden können. Eine Beschäftigung solcher Personen an Stellen, wo sie mit Lebensmittel in Berührung kommen können, ist verboten.

Jeder neu aufgenommene Arbeitnehmer, der mit Speisen in Verbindung kommen kann, hat ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorzuweisen, welches bestätigt, dass der betreffende kein "Bazillenasscheider“ ist. Das Zeugnis darf nicht älter als 12 Monate sein und wird nach einer Untersuchung von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestellt.

Aufgrund der Tatsache, dass es durch die ersatzlose Streichung des Bazillenausscheidergesetzes aus Kostengründen und dem damit zusammenhängenden Wegfall der verpflichtenden jährlichen Untersuchungen zu   einer Verschlechterung im Hygienebereich gekommen ist,

stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Wieder-in-Kraft-setzen des Bazillenausscheidergesetzes und   damit eine Wiedereinführung der verpflichtenden jährlichen Untersuchungen

vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.