693/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gradauer, Aspöck, Zanger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen
Immer wieder kommt es im Zuge von Trassenplanungen von Starkstromleitungen zu massiven Protesten innerhalb der betroffenen Bevölkerung, da diese eine Beeinträchtigung für ihre Gesundheit, ihre unmittelbare Umgebung und die Umwelt befürchtet.
Die sogenannte Salzburgleitung von St. Peter/Hart nach Elixhausen ist in Oberösterreich und Salzburg seit Monaten Gegenstand teils sehr heftiger und emotionaler Auseinandersetzungen. Jene Möglichkeit, die Starkstromleitung mittels Erdkabel zum Teil unterirdisch zu verlegen, war dabei einer der Hauptdiskussionspunkte zwischen dem Betreiber, der Verbund Austrian Power Grid AG, und der betroffenen Bevölkerung.
Die Argumentation der Verbund Austrian Power Grid AG betreffend die Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung hat im Laufe der letzten Monate immer wieder variiert. Teils wurde von zu hohen Kosten, teils von der fehlenden technischen Umsetzbarkeit gesprochen.
Das Projekt wurde schließlich am 26. März 2007 mit Bescheid genehmigt. Obwohl gegen diesen Bescheid Berufung erhoben wurde, wird es auch in besonders sensiblen Wohngebieten zu keiner Erdverkabelung kommen. Im Bescheid heißt es, dass eine derartige Vorschreibung (Projektmodifikation) aus verschiedenen Gründen unzulässig wäre.
Experten schätzen nach der neuen Studie der Firma KEMA (Machbarkeitsuntersuchung zur Gesamt- oder Teilverkabelung der 380-kV-Leitung „St Peter – Tauern“ im Bundesland Salzburg) die Teilverkabelung von Strecken bis zu 20, 25 km Länge als machbar und vertretbar ein.
Das Umweltverträglichkeitsgesetz ist daher dahingehend zu ändern, dass dem Errichter einer Starkstromleitung von der Behörde in Zukunft eine partielle Erdverkabelung in besonders sensiblen Wohngebieten zum Wohle der betroffenen Bevölkerung aufgetragen werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Möglichkeit vorsieht die Bewilligung für die Errichtung von 380-kv-Leitungen von der Auflage einer (teilweisen) Erdverkabelung abhängig zu machen.“
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Umweltausschuss zu zuweisen.