702/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Weinzinger, Lunacek, Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in Tibet

 

 

Die Wahrung und der Schutz der Menschenrechte stellen eine der Grundfesten der Europäischen Union dar, wie dies nicht zuletzt der Vertrag von Lissabon deutlich macht. Besonders betont die Modifizierung der Präambel in Artikel I 1 lit. a die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte jedes Menschen, der neu eingefügte Artikel I a unterstreicht das zusätzlich.  Die EU ist dazu aufgerufen, im Zuge ihrer neuen Bemühungen um eine verstärkte gemeinsame Außenpolitik, wie sie durch die Neufassung des Artikel 9 a und die damit vorgesehene Ernennung eines Hohen Vertreters/einer Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik dokumentiert wird, dem Menschenrechtsengagement in der gemeinsamen Außenpolitik einen zentralen Stellenwert einzuräumen.

 

In den letzten Wochen hat die Welt mit großer Betroffenheit die Unruhen in Tibet, ihre Niederschlagung durch chinesische Sicherheitskräfte und die gewaltsamen Konflikte im Gefolge der Proteste verfolgt. Die Ausweisung sämtlicher ausländischer MedienvertreterInnen lässt nur unvollständige Informationen über die Lage in Tibet zu.  Als gesichert gilt, dass die Demonstrationen und Proteste am 10.3.2008 friedlich begonnen haben. An diesem Tag haben chinesische Sicherheitskräfte eine Gruppe friedlich demonstrierender Mönche festgenommen. „Zwischen 50 und 60 buddhistische Glaubensbrüder seien in der tibetischen Hauptstadt festgesetzt worden, als sie für die Freilassung von im vergangenen Jahr inhaftierten Mönchen protestiert hätten. Es sei unklar wohin die Mönche gebracht worden seien.“ (APA033, 11.3.2008) Daraufhin demonstrierten buddhistische Mönche am 11.3.2008 erneut. Es handelte sich bei den Teilnehmern um 500 – 600 Mönche aus dem Sera-Kloster in Lhasa.  Paramilitärische Einheiten setzten Tränengas gegen die Kundgebung ein und unterbanden diese Demonstrationen erneut. AugenzeugInnen berichteten von einem Aufgebot von mehreren tausend PolizistInnen. Auch bei dieser Kundgebung gab es Festnahmen und der weitere Verbleib dieser Personen ist ungewiss. Hungerstreiks und Selbstmordversuche einiger Mönche wurden am 14.3.2008 kolportiert. Drei große Klöster in Lhasa wurden von der Polizei umstellt.

 

Am Freitag den 14.3.2008 kam es erstmalig zu gewaltsamen Ausschreitungen auf beiden Seiten, die sich bei bis heute bei mehreren Gelegenheiten fortgesetzt haben, wobei die chinesische Polizei auch von Schusswaffen Gebrauch macht. Laut Angaben der chinesischen Behörden kamen 18 Menschen, darunter ein Polizist, ums Leben. Laut unabhängigen Angaben starben bei den Unruhen mehr als 140 Menschen, Tausende sollen in Haft genommen worden sein.  Es ist dokumentiert, dass der chinesische Polizei- und Justizapparat vor der Anwendung von Folter nicht zurückschreckt. Laut Bericht des UNO Sonderbeauftragten Prof. Manfred Nowak ist die Folter in China weit verbreitet.  Dazu kommt, dass die chinesischen Behörden zu den Aufständen in den tibetischen Regionen bereits verbal ein überaus hartes Vorgehen angekündigt haben. Staatliche Medien verbreiteten den Aufruf, die Verschwörung und Sabotage durch tibetische Unabhängigkeitskräfte „zu zerschmettern“. „Es sei ein Kampf auf Leben und Tod zwischen uns und dem Feind“ (APA159 vom 24.3.2008). Es besteht daher der dringende Anlass zur Sorge, dass die während und nach den Demonstrationen festgenommenen Personen, Foltermaßnahmen unterzogen werden. Unabhängigen Berichten zufolge mangelt es den Festgenommenen auch an medizinischer Versorgung.

 

Die aktuellen Unruhen sind Ausdruck einer langen Geschichte von Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Tibeterinnen und Tibetern. China hat es nunmehr seit Jahrzehnten verabsäumt, der tibetischen Volksgruppe die ihr laut der chinesischen Verfassung zustehenden Autonomieregelungen in die Realität umzusetzen. Statt einer echten Autonomie und garantierten Menschenrechten herrschen in Tibet und den angrenzenden ehemals zu Tibet gehörenden Regionen unzulässige Einschränkungen der Religionsfreiheit, menschenrechtswidrige Restriktionen der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Demonstrationsfreiheit und soziale Benachteiligung der tibetischen Volksgruppe. Der Dalai Lama spricht in diesem Zusammenhang von einem „kulturellen Genozid“ an den TibeterInnen.

 

Eine den Menschenrechten verpflichtete Außenpolitik der österreichischen Bundesregierung wie eine gemeinsame Außenpolitik der EU müssen auf die Ereignisse in Tibet eine klare Antwort finden. Österreich und die EU sind gefordert, den EU-Menschenrechts-Dialog sowie sämtliche anderen zu Gebote stehenden Mittel zu nutzen, um für ein sofortiges Ende der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen in Tibet und den angrenzenden Regionen  sowie eine dauerhafte Lösung des Tibet-Konflikts einzutreten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, innerhalb der gemeinsamen Menschenrechts- und Außenpolitik der Europäischen Union für folgende Positionen einzutreten sowie diese im Rahmen der österreichischen Außenpolitik eigenständig zu vertreten:

 

1. Das brutale Vorgehen der chinesischen Sicherheitskräfte gegen großteils friedliche tibetische DemonstrantInnen und jede Form der Gewalt in den Konflikten in Tibet und den angrenzenden Regionen wird klar verurteilt.

 

2. Die im Zuge der Unruhen festgenommenen friedlichen DemonstrantInnen sind umgehend freizulassen und jene Personen, denen gegenüber ein konkreter Verdacht der Verwicklung in Straftaten besteht,  einem raschen und fairen Verfahren zu unterziehen.

 

3.  Ursachen und Verlauf der Ausschreitungen sowie Art und Ausmaß der damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen in Tibet sollen im Rahmen der UNO einer unabhängigen Untersuchung unterzogen werden.

 

4. Die Einschränkung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist als menschenrechtswidrig scharf zu kritisieren, friedliche Demonstrationen sind von den chinesischen Behörden sofort wieder zuzulassen. Gleichermaßen ist umgehend für freie Berichterstattung und den ungehinderten Zugang von MedienvertreterInnen und NGO-MitarbeiterInnen zu Tibet Sorge zu tragen.

 

5. In der Tibet-Frage muss eine nachhaltige Klärung erfolgen, welche die Menschenrechte der TibeterInnen sowie die Wahrung ihrer kulturellen und religiösen Eigenständigkeit garantiert und eine echte, den Regelungen der chinesischen Verfassung entsprechende Autonomie bringt. Zu diesem Zweck ist umgehend ein Dialog zwischen der chinesischen Regierung und dem Dalai Lama sowie VertreterInnen der tibetischen Exilregierung aufzunehmen.

 

6. Österreich und die EU beharren auf konkreten und messbaren Fortschritten in Sachen Menschenrechte und Lösung der Tibet-Frage, die bereits beim kommenden EU-Menschenrechtsdialog mit China im Mai 2008 vorgelegt werden und von unabhängigen Stellen überprüfbar sein müssen. Andernfalls werden keine RepräsentantInnen zur Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele in Peking entsendet.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschrechte vorgeschlagen.