706/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Gernot Darmann

und Kollegen

betreffend Implementierung des Ausbildungsmodells „Lehre mit Matura" in das Familienlastenausgleichsgesetz

Das Modell „Lehre mit Matura", das in Kärnten bereits vor fünf Jahren, also 2003 als Pilotprojekt in Villach und Spittal an der Drau initiiert wurde und im Jahr 2007 flächendeckend umgesetzt wurde — wobei die Kosten ausschließlich vom Land Kärnten getragen wurden und der Bund bis heute die Gewährung einer Förderung ablehnt - wird nun endlich auch auf Bundesebene von der Regierung als optimale Weiterentwicklung der dualen Ausbildung in Österreich anerkannt.

Dennoch ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Jugendliche, die dieses Ausbildungsmodell in Anspruch nehmen, auch in den Genuss der Schülerfreifahrt kommen. Dieses Versäumnis gilt es nun nachzuholen und die entsprechenden legistischen Schritte zu setzen, damit Lehrlinge, die zur Maturavorbereitung in die Schulen fahren, die Fahrtkosten - so wie alle anderen Schüler und Schülerinnen - nicht selbst tragen müssen.

Dazu ist es notwendig das Ausbildungsmodell „Lehre mit Matura" in das Familienlastenausgleichsgesetz zu implementieren.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, die notwendigen legistischen Schritte einzuleiten, sodass die Jugendlichen, die das Ausbildungsmodell „Lehre mit Matura in Anspruch nehmen, in den Genuss der Freifahrten und Fahrtbeihilfen kommen und ihre Ausbildungsform in das Familienlastenausgleichgesetz 1967 aufgenommen wird."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss verlangt.