707/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler

und Kollegen

betreffend Schaffung von mehr Transparenz bei den Auszahlungsmodalitäten von Familienleistungen und Vereinheitlichung derselben

Ein wichtiger Faktor für die Unterstützung der österreichischen Familien sind die drei

bedeutendsten    Familienleistungen    in    Österreich:     das     Kinderbetreuungsgeld,    die

Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag.

Allerdings wird den Eltern die Inanspruchnahme dieser Leistung durch die unterschiedlichen

mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge beauftragten Stellen und durch die

unterschiedlichen Zeitpunkte der Auszahlung nicht gerade erleichtert.

Für   die   Antragstellung   und   Auszahlung   des   Kinderbetreuungsgeldes   etwa,   ist jene

Gebietskrankenkasse zuständig, bei der der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt wird.

Die Familienbeihilfe ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit einem entsprechenden

Formular   zu   beantragen,   so   auch   die   erhöhte   Familienbeihilfe   wegen   erheblicher

Behinderung.

Jedem   Steuerpflichtigen,   dem   Familienbeihilfe   gewährt   wird,   steht   im   Wege   der

gemeinsamen Auszahlung mit dieser ein Kinderabsetzbetrag zu, der die Unterhaltsbelastung

abgelten soll. Der Kinderabsetzbetrag beträgt seit 01.01.2000  € 50,90 für jedes Kind.

Empfänger des Kinderabsetzbetrages ist jener Elternteil, der  auch die Familienbeihilfe

bezieht,      ein      gesonderter      Antrag      ist      in      diesem      Fall      nicht      nötig.

Nicht nur die verschiedenen Auszahlungsstellen sondern auch der Zeitpunkt zu dem diese

Zahlungen erfolgen, sind nicht nachvollziehbar und sollten vereinheitlicht werden.

Das Kinderbetreuungsgeld beispielsweise wird erst am 6. des Nachmonats in dem Anspruch

besteht den Anspruchsberechtigten überwiesen.

Die Familienbeihilfe wird überhaupt nur zweimonatlichen ausbezahlt. Dies führt oft zu

Lücken im Familienbudget, die ganz einfach beseitigt werden könnten und zwar durch die

Vereinheitlichung der Auszahlungsmodalitäten und Festlegung eines „Zahltages", der mit 1.

eines jeden Monats, in dem Anspruch besteht, festgelegt werden soll.

Darüber hinaus soll mehr Transparenz geschaffen werden, indem eine detaillierte Auflistung

der einer Familie ausbezahlten Leistungen erfolgt und die Auszahlungsbelege nach so einfach

und aufschlussreich wie möglich gestaltet werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzes Vorschlag zuzuleiten, der die Vereinheitlichung der Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich, insbesondere den Zeitpunkt und die zuständige Stelle betreffend, vorsieht, zuzuleiten, sodass den Anspruchsberechtigten die Inanspruchnahme so weit wie möglich erleichtert wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.