707/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler
und Kollegen
betreffend Schaffung von mehr Transparenz bei den Auszahlungsmodalitäten von Familienleistungen und Vereinheitlichung derselben
Ein wichtiger Faktor für die Unterstützung der österreichischen Familien sind die drei
bedeutendsten Familienleistungen in Österreich: das Kinderbetreuungsgeld, die
Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag.
Allerdings wird den Eltern die Inanspruchnahme dieser Leistung durch die unterschiedlichen
mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge beauftragten Stellen und durch die
unterschiedlichen Zeitpunkte der Auszahlung nicht gerade erleichtert.
Für die Antragstellung und Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes etwa, ist jene
Gebietskrankenkasse zuständig, bei der der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt wird.
Die Familienbeihilfe ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit einem entsprechenden
Formular zu beantragen, so auch die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher
Behinderung.
Jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der
gemeinsamen Auszahlung mit dieser ein Kinderabsetzbetrag zu, der die Unterhaltsbelastung
abgelten soll. Der Kinderabsetzbetrag beträgt seit 01.01.2000 € 50,90 für jedes Kind.
Empfänger des Kinderabsetzbetrages ist jener Elternteil, der auch die Familienbeihilfe
bezieht, ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall nicht nötig.
Nicht nur die verschiedenen Auszahlungsstellen sondern auch der Zeitpunkt zu dem diese
Zahlungen erfolgen, sind nicht nachvollziehbar und sollten vereinheitlicht werden.
Das Kinderbetreuungsgeld beispielsweise wird erst am 6. des Nachmonats in dem Anspruch
besteht den Anspruchsberechtigten überwiesen.
Die Familienbeihilfe wird überhaupt nur zweimonatlichen ausbezahlt. Dies führt oft zu
Lücken im Familienbudget, die ganz einfach beseitigt werden könnten und zwar durch die
Vereinheitlichung der Auszahlungsmodalitäten und Festlegung eines „Zahltages", der mit 1.
eines jeden Monats, in dem Anspruch besteht, festgelegt werden soll.
Darüber hinaus soll mehr Transparenz geschaffen werden, indem eine detaillierte Auflistung
der einer Familie ausbezahlten Leistungen erfolgt und die Auszahlungsbelege nach so einfach
und aufschlussreich wie möglich gestaltet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzes Vorschlag zuzuleiten, der die Vereinheitlichung der Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich, insbesondere den Zeitpunkt und die zuständige Stelle betreffend, vorsieht, zuzuleiten, sodass den Anspruchsberechtigten die Inanspruchnahme so weit wie möglich erleichtert wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.