709/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek und Kollegen

betreffend Einführung eines Generationengeldes in Österreich

Die finanzielle Absicherung von Frauen war uns immer schon ein besonderes Anliegen und wurde in der Vergangenheit durch zahlreiche von uns in den Jahren 2000 bis 2007 initiierten und umgesetzten Maßnahmen unterstützt und weiterentwickelt. Die Anrechnung von bis zu 4 Jahren Kinderbetreuungszeiten als echte Pensionszeiten ist nur ein Beispiel für unsere erfolgreiche und frauenfreundliche Familienpolitik. Ebenfalls haben wir uns dafür eingesetzt und auch durchgesetzt, dass Frauen in Österreich nur noch 7 eigene Erwerbsjahre für den Bezug der Pension benötigen, der Rest der Zeit kann durch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege ergänzt werden.

Die veränderten ökonomischen und familiären Verhältnisse der letzten zwei Jahrzehnte haben im Vorfeld der Pensionsreformen zu intensiven Diskussionen über eine verbesserte eigenständige Alterssicherung für Frauen und die pensionsrechtliche Bewertung von unbezahlten Sozialleistungen wie Kindererziehung und Pflege geführt.

Da das gesetzliche Pensionsversicherungssystem in Österreich auf Versicherungspflicht bei Erwerbstätigkeit basiert und Pensionsansprüche grundsätzlich aus dadurch erreichten Beitragszeiten und Beitragsgrundlagen abgeleitet werden, erhalten Frauen - aufgrund familiär bedingter Versicherungslücken, Teilzeitbeschäftigungen und geringerer Aktiveinkommen - derzeit deutlich geringere monatliche Eigenpensionen als Männer. Dies gilt sowohl für den Bestand an Pensionen als auch für die laufenden Neuzuerkennungen.

Deshalb besteht hier akuter Handlungsbedarf, denn für uns ist Familienarbeit gleich viel wert und daher auch gleich zu bewerten wie Erwerbsarbeit! Die wichtigen Leistungen im Sinne des Generationenvertrages, die die betroffenen Frauen für Österreich erbracht haben, gilt es nun endlich anzuerkennen und es muss eine eigenständige und adäquate Altersgrundsicherung für sie geschaffen werden.


Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde in Kärnten mit der Einführung des „Müttergeldes" bereits gesetzt, nun soll diese Leistung auf ganz Österreich ausgeweitet werden, wobei neben Kindererziehung auch Pflegetätigkeiten daheim als Zugangskriterium zugelassen werden sollen.

Aus diesem Grund haben wir - basierend auf einer von uns in Auftrag gegebene Studie des Institutes für Höhere Studien (IHS) - das Modell des „Generationengeldes" entwickelt.

 

Das Generationengeld soll eine finanzielle Anerkennung unbezahlter sozialer Leistungen (Kindererziehung, Pflege) in Höhe von € 300,- (14x jährlich) sein, das un- oder schlecht versorgten Frauen über 60 Jahren in Österreich zur finanziellen Absicherung im Alter ausbezahlt werden soll, wobei den Berechnungen der Ausgleichsrichtsatz unter € 9.660,- pro Jahr bzw. unter € 690 x 14 zugrunde liegt.

Eine Analyse der Versorgungslage bzw. der Versorgungslücke der Frauen über 60 in Österreich, die im Rahmen der IHS-Studie durchgeführt wurde, hat folgende Zahlen und Fakten ergeben:

         Die durchschnittliche Direktpension bei Frauen beträgt € 934,-, das sind nur 68% der durchschnittlichen Männerpension (€ 1.375,-)

         10% dieser Frauen haben weniger als € 258,-

         20% haben weniger als €413,-

Daraus ergibt sich folgende Abschätzung des vom Generationengeld betroffenen Personenkreises:

         13% der Frauen, die gar keine Pension haben;

         34% die eine geringe Pension haben (unter AGZL);

         47% der Frauen 60+, die pensionsmäßig schlecht versorgt sind.

Die Anzahl der durch das Generationengeld bessergestellten Frauen in Österreich würde somit rund 78.000 betragen.

Die Gesamtkosten für die Einführung des Generationengeldes würden je nach Inanspruchnahme zwischen 60 und 90 Mill. Euro/Jahr betragen.


In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einführung eines „Generationengeldes" in Höhe von € 300,-/Monat als finanzielle Anerkennung unbezahlter sozialer Leistungen (Kindererziehung, Pflege) für un- oder schlecht versorgte Frauen über 60 Jahren zum Inhalt hat."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verlangt.