710/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 07.05.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher,
Sigisbert Dolinschek, Ing. Peter Westenthaler
und Kollegen
betreffend steuerliche Entlastung der Tagesmütter bzw. Tageseltern
Tagesmütter leisten einen wichtigen und qualitätsvollen Beitrag in Rahmen der außerhäuslichen Kinderbetreuung. Daher nehmen viele Eltern gerne dieses Angebot einer familiennahen und flexiblen Betreuung ihrer Kinder wahr.
Am 1. Jänner 2008 trat eine Neuregelung bezüglich der Besteuerung von nichtselbständig tätigen Tagesmüttern durch einen Erlass des Bundesministers für Finanzen in Kraft.
Laut diesem Erlass dürfen Tagesmütter nur mehr 50 % ihrer Einkünfte aus dieser Tätigkeit, maximal jedoch 400 € pro Monat pauschal und ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Ferner wird das so genannte Verpflegungsgeld, das bisher als Aufwandentschädigung pro Kind gezahlt wurde, als Einkommen hinzugerechnet und versteuert. Neben dem hohen bürokratischen Aufwand für Tagesmütter bedeutet dies auch eine deutliche finanzielle Schlechterstellung.
Vor dem Hintergrund der neuerlichen Verhandlung der Bundesregierung mit den Ländern zur besseren Unterstützung der Betreuungstätigkeit von Tageseltern ist diese Regelung ein Schritt in die falsche Richtung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend den Erlass Geschäftszahl BMF-010222/0170-VI/7/2007 betreffend die Besteuerung von Verpflegungsgeld für nichtselbständig tätigen Tagesmüttern aufzuheben.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 07. Mai 2008