712/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.05.2008
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Entschließungsantrag

Antrag

 

der Abgeordneten Dolinschek, Schalle

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Einführung eines Qualitätskennzeichens für LCD-Fernsehern

 

Die kommende Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele versprechen einen spannenden Fernsehsommer und animieren Kunden zum Kauf von LCD (liquid crystal display) Fernsehgeräten. Zum spontanen Erwerb verleiten ein flaches, stylisches Design, eine große Bildschirmdiagonale und scheinbare Schnäppchenpreise. Viele Diskonter-Märkte locken mit extrem preisgünstigen Angeboten. Gedanken an Komponenten wie Bedienungsfreundlichkeit und integrierte Zusatzausstattungen (SAT-Receiver, DVB-T, DVB-C, DVB-S, DVD-Player, etc.) werden vernachlässigt, etwaige Nebenkosten der zusätzlichen Anschaffungen nicht berücksichtigt. Der Konsument hat, je mehr zusätzliche Geräte an den Fernseher angeschlossen werden, auch mit mehr Fernbedienungen und unterschiedlichen Benutzermenüs zu rechnen. Ist die Kompatibilität zwischen den Geräten nicht gegeben, leidet die Bild- und Tonqualität, abgesehen von der Problematik des Kabelsalats und des erhöhten Stromverbrauchs. Auch ein Test in der aktuellen Ausgabe des „Konsument“ (Heft 5/2008) kritisiert die unbefriedigende Bildqualität, nicht einmal jedes sechste von 33 getesteten Geräten erzielten ein „gutes“ Ergebnis, während beim letzten Test im April 2007 (Heft 5/2007) von 35 getesteten Geräten noch immerhin ein Viertel mit „gut“ beurteilt wurde. In der aktuellen Ausgabe der „PC-Welt“ (6/2008) wurden neun LCD-Geräte getestet, die Bildqualität der Mehrheit der Geräte ebenfalls für nur durchschnittlich befunden.

 

Der wichtigste Faktor für ein kristallklares Bild ist die Bildauflösung. Bis dato gibt es kein Gütesiegel, dass Auskunft über gute oder sehr gute Auflösung mit einer hohen Bildgeschwindigkeit gibt. Die einzige Möglichkeit bis dato die Bildqualität zu überprüfen besteht ausschließlich in einem direkten Vergleich von mehreren Geräten, was gerade bei Diskont-Angeboten kaum möglich ist. Um eine zuverlässigere und konsumentenfreundlichere Information über die Bildauflösung (und dadurch der Bildqualität) zu gewährleisten die Einführung eines Gütesiegels notwendig.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, bis 31. Dezember 2008 die Einführung eines für Konsumenten einfach beurteilbaren Qualitätskennzeichens für die Bildauflösung bei LCD-Fernsehern im Sinne einer optimalen Bildqualität zu veranlassen.“

 

In formeller Hinsicht ist die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.

 

Wien, 6.Mai 2008