72/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung eines Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes

 

Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat in einem Forschungsbericht zum „Ökonomischen Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung“ dargelegt, dass durch Prävention volkswirtschaftliche Einsparungen von über 3,6 Milliarden Euro jährlich erzielbar sind.

Der Prävention und Gesundheitsförderung ist daher ein gleichrangiger Stellenwert neben Kuration, Rehabilitation und Pflege zuzuweisen.

Da der Bereich Prävention zur Zeit unkoordiniert und punktuell organisiert ist, ist eine bundesweite gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung dringend notwendig.

Vorbild könnte der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention sein, der im Deutschen Bundestag diskutiert wird.

Zur Förderung der Prävention sollen die Sozialversicherungsträger stärker zur Kooperation untereinander verpflichtet werden.

Es darf auch keine strikte Trennung mehr zwischen den Bereichen Arbeits-, Freizeitunfälle oder Berufskrankheiten geben.

Ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz muss die Definition von Gesundheits- und Präventionszielen sowie die prioritären Handlungsfelder beinhalten und die zuständigen Akteure benennnen.

Ebenso muss die Finanzierung von Prävention und Gesundheitsvorsorge in einer Form sichergestellt werden, in der sich die gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung der Prävention widerspiegelt.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.6.2007 einen Entwurf für ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz zuzuleiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.