73/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Beteiligung von Forscherinnen im Österreichischen Innovationssystem

 

Frauen sind in den österreichischen Forschungsinstitutionen in erschreckendem Maße unterrepräsentiert. Die von der Europäischen Kommission publizierten She-Figures 2006 setzen Österreich mit einem entsprechenden Frauenanteil von 21% an die 28. Stelle von 32 untersuchten Ländern.

 

Nationale Untersuchungen bestätigen dieses Bild. Der Österreichische Forschungs- und Technologiebericht 2006 stellt des weiteren fest, dass sich der Frauenanteil in den Führungsebenen der Forschungseinrichtungen zusätzlich ausdünnt: Liegt der Anteil von Frauen an Technischen Fachkräften noch bei 28,5%, verringert er sich bis in die Führungsebenen auf lediglich 7,9%!

 

Diese Zahlen belegen deutlich, dass Frauen im österreichischen Innovationssystem dramatisch unterrepräsentiert sind, und sich diese Unterrepräsentation mit steigender Hierarchieebene weiter verstärkt. Eine derartige Situation begründet – neben einer Vielzahl anderer Probleme – eine massive Beschränkung der Innovationsfähigkeit der betroffenen Institutionen und behindert somit die Entwicklung der österreichischen Forschungslandschaft als Ganzem.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Förderung der Beteiligung von Frauen in den Institutionen des Österreichischen Innovationssystems ein umfassendes Konzept des Gender Mainstreamings auszuarbeiten. Dieses Konzept soll insbesondere folgende Ansätze berücksichtigen:

 

·        Umfassende Kopplung von öffentlichen Förderungen an Kriterien des Gender Mainstreamings

·        Verankerung von Gender Mainstreaming in der Unternehmenspolitik und der Organisation der Forschungseinrichtungen

·        Screening und Neudefinition von Ausbildungszielen und –methoden an Schulen und Universitäten

 

Das zu entwickelnde Konzept soll darüber hinaus einen konkreten Maßnahmenkatalog enthalten, dessen Umsetzung in weiterer Folge anhand von definierten Kriterien evaluiert werden soll. 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.